Wiener Student organisierte Sammelklage gegen des Online-Netzwerk.
Wie berichtet, hat das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen nach dem ersten Verhandlungstag der Sammelklage gegen Facebook am Donnerstag den Prozess geschlossen . Während der Anhörung gab es von den Rechtsvertretern des Sozialen Netzwerks gleich einige Vorwürfe gegen den Wiener Max Schrems (Bild oben und Diashow), der die Sammelklage organisiert hat. Bei der heutigen Verhandlung ging es nur darum, die Zuständigkeit des Gerichts sowie die Zulässigkeit der Klage zu klären.
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Unter regem Zuschauerinteresse hat am Donnerstag (9. April) am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen der erste Verhandlungstag der Sammelklage gegen Facebook begonnen.
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Studenten-David gegen Internet-Goliath - so sehen viele die Datenschutz-Sammelklage des Wiener Juristen Max Schrems gegen Facebook.
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Die Rechtsvertreter von Facebook werfen Schrems vor, die Klage aus finanziellen Interessen...
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....und nicht als Verbraucher eingebracht zu haben. "Er lebt dafür, aber nicht davon", konterte sein Anwalt Wolfram Proksch.
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Bei der Sammelklage gegen Facebook ist es am Donnerstag zunächst nicht um das Thema Datenschutz, gegangen, sondern ob das Wiener Landesgericht für...
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...Zivilrechtssachen überhaupt zuständig und die Klage zulässig ist. Das Urteil wird frühestens in sechs Wochen schriftlich ergehen.
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Da nicht alle der zahlreichen von Facebook eingebrachten Schriftstücke ins Deutsche übersetzt wurden, hat das Unternehmen drei Wochen Zeit, dies nachzuholen. Die selbe Frist steht danach der Klagsseite zu, um dazu Stellung zu nehmen.
Vorwürfe
Die Facebook-Anwälte bestritten beides und warfen Schrems vor, die Klage aus finanziellen Interessen und nicht als Verbraucher eingebracht zu haben. "Er lebt dafür, aber nicht davon", konterte sein Anwalt Wolfram Proksch. Der Student, der an seiner Doktorarbeit werkt, sei durch sein Elternhaus und durch einen bescheidenen Lebensstil finanziell unabhängig. Die Rechtsvertreter bemühten sich, dem 27-Jährigen kommerzielle Motive vorzuwerfen, da er dadurch nicht als Verbraucher gilt und die Klage wohl abgewiesen müsste. Die Frage, ob er jemals überlegt habe, eine Gewerbeberechtigung zu beantragen, wurde von Schrems lachend verneint. Für Vorträge, die sich explizit mit dem Thema Facebook beschäftigten, habe er nie persönlich Geld genommen, sondern um Spenden für den Verein "europe vs. facebook" gebeten. Er selbst habe und werde nie einen Cent für die Sammelklage bekommen.
Weiters bemängelt Facebook, dass ohnehin ein Verfahren vor der irischen Datenschutzkommission ( wir berichteten
), dem europäischen Firmensitz des Unternehmens, anhängig wäre und die Gefahr bestünde, dass es zu zwei unterschiedlichen Urteilen kommen könnte. Proksch verwies darauf, dass 22 von 23 Beschwerden zurückgezogen wurden, da dort jahrelang nichts weitergegangen wäre. Eine formale Bestätigung dafür gebe es dazu laut Schrems nicht, weil die Datenschutzkommission seit langem nicht mehr auf seine Mails antwortet. Eine Sammelklage nach US-Vorbild könnte zudem in Kalifornien, am Sitz der Facebook-Zentrale eingebracht werden, aber nicht am Wohnsitz des Klägers. Das Privileg, dass Verbraucher an ihrem eigenen Wohnsitz ihre Ansprüche geltend machen können, sei nicht übertragbar, argumentierten die Juristen des sozialen Netzwerks.
500 Euro pro Unterstützer
Die Sammelklage, an der sich mehr als 25.000 Facebook-Nutzer beteiligt haben, war bereits im Sommer des Vorjahres eingebracht worden
, um die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken zu erreichen. Pro Person werden zudem 500 Euro für die bisherigen Rechtsverletzungen verlangt. Ein deutscher Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg bezahlt wird, ermöglicht die juristische Auseinandersetzung
So geht es nun weiter
Da nicht alle der zahlreichen von Facebook eingebrachten Schriftstücke ins Deutsche übersetzt wurden, hat das Unternehmen, nach der Schließung des Prozesses durch das Wiener Landesgericht nun drei Wochen Zeit, dies nachzuholen. Die selbe Frist steht danach der Klagsseite zu, um dazu Stellung zu nehmen. Eine öffentliche Verhandlung wird es laut Richterin Margot Slunsky-Jost nicht mehr geben, ihr Urteil wird (frühestens in sechs Wochen) schriftlich ergehen.
VIDEO: News TV u.a. mit dem Thema „Sammelklage gegen Facebook“