Sie hat Kalkflecken von Gummitrog entfernt, ist ein Fall für die Versicherung.
In einem Dortmunder Museum hat eine Putzfrau Teile eines Kunstwerks weggeschrubbt. Eine Museumsrestauratorin hält das Werk "Wenn's anfängt durch die Decke zu tropfen" für nicht wiederherstellbar - die Sache ist nun ein Fall für die Versicherung. Die Arbeit des Künstlers Martin Kippenberger (1953-1997), eine Dauerleihgabe für das Museum Ostwall im Dortmunder U, besteht aus einem menschenhohen Holzplattenturm. Unten in der Mitte befindet sich ein Gummitrog mit einem weißlichen Kalkfleck - oder besser: befand sich. Denn eben diesen Fleck hat die Putzfrau an allen vier Seiten weggeputzt.
Strikte Vorgaben
"Das war vom Künstler nicht so intendiert", sagte Stadtsprecherin Dagmar Papajewski am Donnerstag. Eigentlich hätten die Putzkräfte genaue Anweisung, die Werke zu schonen. "Selbstverständlich werden die eingewiesen", sagte Papajewski. "Das ist genauso wie zu Hause, da sagt man auch: 'Alles schön machen, aber Schreibtisch nicht anfassen.'" Im Museum seien solche Vorgaben natürlich noch strikter.
Schadensersatz
1986 hatte übereifriges Reinigungspersonal in der Düsseldorfer Kunstakademie die berühmte Fettecke von Joseph Beuys (1921-1986) weggekratzt. Dafür zahlte das Land Nordrhein-Westfalen später 40.000 Mark Schadensersatz.