Eingriffe bis ins Jahr 2001

Mädchen in Heimen zwangssterilisiert

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Die Eingriffe wurden als Blinddarmoperationen getarnt.

In österreichischen Heimen sollen Mädchen und Frauen mit Behinderungen und intellektuellen Beeinträchtigungen zwangssterilisiert worden sein. Die Eingriffe wären bis ins Jahr 2000/01 vorgenommen worden, sagte der Kinderpsychiater Ernst Berger. Berger bestätigte damit einen Bericht des Ö1-Mittagsjournals. Die Zwangssterilisationen wurden als Blinddarmoperation getarnt. Die Betroffenen wussten nicht, dass sie danach keine Kinder mehr bekommen konnten, so Berger.

Mit der Operation mussten nur die Eltern einverstanden gewesen sein, auf diese wurde vonseiten der Ärzte und den Behindertenheimen Druck ausgeübt. So soll von den Eltern verlangt worden sein, dass sie die Sterilisation vor der Aufnahme in eine Behinderteneinrichtung erfolgt werden müssen, sagte Berger. "Das war ein offenes Geheimnis, aber es hat niemanden interessiert", sagte der Kinderpsychiater.

Der frühere Wiener Psychiater im Behindertenbereich, Andreas Rett, ein ehemaliges NSDAP-Mitglied, habe die Zwangssterilisationen generell unter einem Intelligenzquotient von 85 befürwortet, berichtete neben Berger auch der Tiroler Behindertenrechtsexperten Volker Schönwiese. "Rett war mein Vorgänger. Ich kannte seine Position", sagte Berger. Die generelle Sterilisation unter einem Intelligenzquotient von 85 sei sogar ein publiziertes Zitat bei einer Tagung im Jahr 1975 gewesen. "Das ist nachzulesen." Somit sei nicht auszuschließen, dass Mädchen sterilisiert wurden, die aus heutiger Sicht gar nicht als behindert gelten würden, betonten Berger und Schönwiese.

Um wie viele Betroffene es sich handelt, konnte Berger nicht sagen. Zum Großteil seien es junge Frauen gewesen, die in den 1980er und 1990er Jahren gerade großjährig geworden sind.

Der langjährige Weggefährte und Stellvertreter des 1997 verstorbenen Andreas Rett, Heinz Krisper, sagte im Ö1-Mittagsjournal, ob Rett bei einem IQ unter 85 generell für Sterilisationen gewesen sei, wisse und glaube er nicht. Es sei immer im Einzelfall entschieden worden mit Blick auf die Behinderung und die Gesundheit der Nachkommenschaft.

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