Der Freispruch im Zweifel für einen Afghanen und einen Somalier sorgt weiter für Wirbel.
Es dürfte eingetreten sein, was viele befürchtet haben: Nach dem umstrittenen Schöffen-Spruch in St. Pölten, bei dem 2 Richter und 2 Laien die Verdächtigen nach einer Pattsituation ihrer Stimmen auf freien Fuß setzten, dürften die beiden die Gelegenheit beim Schopf gepackt und sich sogleich abgesetzt haben. Derzeit weiß jedenfalls niemand, wo sich die beiden mittlerweile 19-jährigen Flüchtlinge aufhalten. Dabei gäbe es durchaus Gründe, sie trotz des Freispruchs (nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln) wieder in Haft zu nehmen – nämlich in Schubhaft!
Wie ÖSTERREICH aus vertraulicher Quelle erfuhr, läuft gegen den Somalier seit 2017 ein Asyl-Aberkennungsverfahren; er wird nur noch als subsidiär Schutzbedürftiger bei uns geduldet. Obendrein soll er, wie im Prozess herauskam, in der U-Haft einen anderen Insassen sexuell angegriffen haben – was aber gesondert vom Fall von Tulln verhandelt wird, wenn man seiner jemals wieder habhaft wird ...
Oberster Gerichtshof (OGH) könnte das Urteil aufheben
Beim Afghanen wiederum soll es sich um einen eindeutigen „Dublin-Fall“ handeln. Das heißt, der Flüchtling ist bei seinem Eintritt in die EU zuerst in einem anderen europäischen Staat registriert worden und müsste daher auch dorthin abgeschoben werden. Dem Vernehmen nach gehört der Bursch nach Italien.
Wie geht es beim Prozess von Tulln weiter? Da muss der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, ob der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zu folgen und somit das Urteil aufzuheben ist. Der Rechtsbeistand von Lisi S., Ewald Stadler, sagt: „Dann wäre eine neue Verhandlung vor einem anders zusammengesetzten Schöffensenat möglich.“