Laut Gutachter zurechnungsunfähig, aber keine Gefährlichkeitsprognose.
Jene Frau, die am 14. Juni in Ernstbrunn (Bezirk Korneuburg) ihre vier Monate alte Tochter erstochen haben soll, ist seit Montagvormittag auf freiem Fuß. Sie ist laut einem Gutachter zurechnungsunfähig, es bestehe aber keine Gefährlichkeitsprognose, teilte Friedrich Köhl von der Staatsanwaltschaft Korneuburg auf Anfrage mit. Das Verfahren sei noch nicht eingestellt, fügte er hinzu.
Es liege eine mündliche Vorausinformation des psychiatrischen Sachverständigen vor, bestätigte Köhl einen Online-Bericht der Tageszeitung "Heute". Die Staatsanwaltschaft warte nun auf das schriftliche Gutachten.
Die 41-jährige Mutter war nicht in U-Haft, sondern befand sich in vorläufiger Anhaltung. Die Frau hatte sich nach der Tat an dem Baby selbst Verletzungen zugefügt und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert.