Neuauflage

Mordprozess: Neun Jahre Haft wegen Totschlags

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Die Alternativ-Entscheidung - dass es sich um Mord handelte - lehnten sechs der acht Geschworenen ab.

Ein 48-jähriger Mann ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er gestand, im Jänner 2017 seine Ehefrau erstochen zu haben, beharrte aber darauf, die Tat im Affekt verübt zu haben. Die Geschworenen folgten der Argumentation der Verteidigung. Die Alternativ-Entscheidung - dass es sich um Mord handelte - lehnten sechs der acht Geschworenen ab.
 
Beide Seiten gaben keine Erklärung ab, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Mit neun Jahren liegt das Strafausmaß am oberen Rand des möglichen Rahmens von zehn Jahren.
 
Die Causa war bereits im Oktober 2017 erstmals verhandelt worden. Damals wurde der Angeklagte wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt. Wegen eines Formfehlers hatte jedoch der Oberste Gerichtshof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung stattgegeben. Deshalb wurde der Fall seit Dienstag von einem neu zusammengesetzten Schwurgericht noch einmal bewertet.
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