Polizeigewerkschafter fordert mehr Rechtssicherheit für die Beamten.
Ab 1. Oktober tritt in Österreich das sogenannte Gesichtsverhüllungsverbot in Kraft. Ein Verstoß kann bis zu 150 Euro kosten. Klingt einfach, aber an der Umsetzung könnte es scheitern.
Probleme vor allem im Handlungsspielraum
Laut Polizeigewerkschafter Greylinger habe man von der Umsetzung des Gesetzes erst aus der Zeitung erfahren und nicht – wie üblich – schon vorab. So gab es keine Möglichkeit wichtige Details zu klären.
Umsetzung. Ein Problem sei der Handlungsspielraum. Die Möglichkeiten reichen von Abmahnungen bis zur Festnahme. Folder sollen verteilt werden, um eine formlose Mitteilung mitzugeben, damit Betroffene in ihrer Wohnung den „rechtsmäßigen Zustand“ wiederherstellen können. Auch da sieht Greylinger ungeklärte Details: „Wie lange gilt das, wohin darf der fahren? Es ist ein Durchführungserlass, der sich teilweise im rechtsfreien Raum abspielt, Rechtsunsicherheit aufwirft und zusätzliche administrative Arbeit mit sich bringt“, klagt er. Die Gewerkschafts-Kritik weist das Innenministerium zurück. Die Info sei vor dem Medientermin ausgeschickt worden.
Nicht vergleichbar mit Verkehrsdelikten
Dass die Polizei die Verhältnismäßigkeit prüft, sei schon immer so gewesen – wie auch bei Strafzetteln oder Geschwindigkeitsübertretungen. Die Folder seien lediglich als „Unterstützung“ gedacht.
„Es handelt sich um einen extrem sensiblen Bereich, der nicht mit Verkehrsdelikten verglichen werden kann“, kritisiert der Polizeigewerkschafter. Für die Beamten fordert er Rechtssicherheit, um zu verhindern, dass diese sich angesichts der Umsetzung, nicht mit dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs wiederfinden.