Vater des Mordopfers brach in Südtirol aus Gefängnis aus und ist auf der Flucht - Täter-Familie zittert vor Blutrache.
Grausame Bluttat. Der Mord an der 7-jährigen Hadishat in einem Wiener Gemeindebau schockierte im Mai das ganze Land. Als Tatverdächtiger gilt seither der Nachbarsjunge Robert K. (16), der das Mädchen kaltblütig mit einem Brotmesser erstochen haben und sie anschließend in einem schwarzen Container geworfen haben soll. Das unfassbare Motiv: Blanke Wut. Spuren eines Sexualverbrechens wurden bei der Obduktion keine festgestellt.
Drohung mit Blutrache
Nach ihrem Tot wurde das junge Opfer nach Tschetschenien überstellt, wo bei ihrem Begräbnis offen mit Blutrache gedroht wurde - oe24.at berichtete von dem Video. Sogar die Anwältin des mutmaßlichen Täters, Liane Hirschbrich, bekam Morddrohungen auf ihr Handy. Nun der Paukenschlag: Der Vater von Hadishat ist aus einem Südtiroler Gefängnis ausgebrochen und befindet sich auf der Flucht. Die Fahndung läuft. Das bestätigt der Anwalt der Opfer-Familie Nikolaus Rast gegenüber oe24. Wo sich der Vater derzeit befindet und welche Ziele er verfolgt ist derzeit unklar. Es ist allerdings nachvollziehbar, dass sich Familie K., die aufgrund der Drohungen eine neue Identität annahm und das Land verlassen hat, es nun mit Angst zu tun bekommt.
Kein Gewaltverbrecher
Tatsache ist aber auch, dass es sich beim Vater um keinen Gewaltverbrecher handelt. Der Verurteilte saß eine Haftstrafe wegen Schlepperei ab und sollte in den kommenden Monaten wieder frei kommen. Weil er offenbar als nicht gefährlich eingestuft wurde, gestanden ihm die italienischen Behörden das Privileg eines Freigangs zu. Einmal im Monat durfte er für wenige Tage das Gefängnis verlassen ohne aber aus Italien ausreisen zu dürfen, nun kam er nicht wieder.
Auf dem Weg nach Tschetschenien?
Aus unbestätigter Quelle erfuhr oe24, dass sich der Vater auf dem Weg nach Tschetschenien gemacht haben soll, um das Grab seiner Tochter zu besuchen. Das deckt sich auch mit der Aussage Rasts, der gegenüber oe24.tv sagte, dass der Vater nicht plant nach Österreich zu kommen. Der Flüchtige erfuhr im Bozner Gefängnis vom Mord der Tochter, die laut der Cousine des Mädchens sein "Lieblingskind" gewesen sein soll. Eine psychologische Betreuung soll er keine erfahren haben und sich selbst mit dieser schrecklichen Nachricht überlassen worden sein.
Bei einer Verurteilung drohen Robert K., für den aufgrund des Alters Besonderheiten in Bezug auf den Strafrahmen gelten, maximal 15 Jahre.
Es gilt die Unschuldsvermutung.