13 mutmaßliche IS-Terroristen wurden aus der Haft entlassen, weil die Ankläger versagten.
Wien/Stmk. Medizinisch betrachtet würde man von Multiorganversagen sprechen, juristisch gesehen gleicht der Vorgang einer Bankrotterklärung: Das Oberlandesgericht (OLG) in Graz musste nun alle mutmaßlichen IS-Terrorverdächtigen aus der U-Haft entlassen, die im Zuge der nationalen Großrazzia „Operation Josta“ festgesetzt worden waren. Darunter den bekannten Wiener Hassprediger Ebu Muhammad.
Das „funktioniert“ in Österreich so: Eine überlastete Staatsanwaltschaft in Graz sah sich auch nach einem 17-monatigen Ermittlungsverfahren außerstande, Anklage gegen die 14 Beschuldigten zu erheben. Dies, obwohl sich in der ganzen Zeit an den Beweismitteln kaum etwas geändert hatte, wie das OLG in seinem Beschluss rügte. Mehrfach hatte das Obergericht die Anklagebehörde aufgefordert, das Verfahren einer „Enderledigung“ zuzuführen. Es sah nun das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen verletzt.
Prediger radikalisierte Wiener "Terror-Teenie"
Die Folge: Trotz des weiterhin bestehenden dringenden Tatverdachts der terroristischen Vereinigung laufen zum Teil als brandgefährlich eingestufte IS-Sympathisanten jetzt wieder frei herum. Darunter der mutmaßliche Hauptverdächtige Nedžad B. alias Ebu Muhammad. Er soll in Wien-Neubau unter anderen den als Terror-Teenie bekannten Lorenz K. (19) radikalisiert haben. Ob je angeklagt wird, scheint fraglich. Es gilt die Unschuldsvermutung.