20170814_66_139990_170814_MI_Pruegel_Abuu_Klinik.jpg

Gutachten verhinderte Entlassung

Prügel-Abuu soll eingewiesen werden

Teilen

Die Mutter des Tschetschenen will gegen das psychatrische Gutachten vorgehen.

Abuu S. (17) hätte vergangene Woche, nach Absitzen seiner sechsmonatigen Haftstrafe, entlassen werden sollen. Er war einer der Teenie-Schläger aus dem Prügel-Video beim Donauzentrum rund um Opfer Patricia, das millionenfach auf Facebook angeklickt und kommentiert wurde.

Gefährlichkeit

Doch ein psychiatrisches Gutachten macht dem Tschetschenen einen Strich durch die Rechnung. Es attestierte „eine erhebliche psychische Grundstörung“ und einen „explosiv-aggressiven Charakter mit der Neigung zu erheblicher Gewaltdelinquenz“. Würde er nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden (was demnächst wohl passiert), sei von einer „großen Gefährlichkeit“ auszugehen. Die Mutter des 17-Jährigen will mit ­einem Anwalt gegen das ­Gutachten vorgehen.

(lae)

Das könnte Sie auch interessieren:

Patricia-Schläger: Abschiebung droht

Fußfessel für Prügel-Abuu

Anwalt: Abuu will sich bei Kurz entschuldigen

Prügelprozess: Teilbedingte Haftstrafen für Patricias Peiniger

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten