Verdachtsmomente wegen Auslandsfinanzierung anderer Vereine erhärten sich.
Das Bildungsministerium hat Anzeige gegen eine islamische Privatschule in Wien erstatten lassen. Nach einer Prüfung liege nahe, dass diese ohne Anmeldung betrieben werde, sagte Ministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) am Sonntag zur APA. Zudem hätten sich Verdachtsmomente wegen verbotener Auslandsfinanzierung gegen andere islamische Vereine erhärtet, hieß es wiederum aus dem Bundeskanzleramt.
Spendenaufruf in Deutschland
Derzeit prüft das Kultusamt diverse islamische Organisationen auf Finanzierung aus dem Ausland, die laut Islamgesetz verboten ist. Verstöße auf anderer Ebene vermutet man nun durch den Wiener Fachverein Imam Hatip. Hintergrund sind Spendenaufrufe der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) in Deutschland für eine Imam-Schule in Linz und eine weiterführende Schule in Wien.
"Wir müssen sofort Untersuchungen einleiten"
Die Behörden hegen nun den Verdacht, dass die Schule in Wien bereits seit längerer Zeit und ohne Kenntnis des Ministeriums betrieben wird. Dort sollen - nicht nur schulpflichtigen Kindern - theologische Inhalte vermittelt werden, die dem Privatschulrecht widersprechen. Hammerschmid hat am Freitag von den Vorwürfen erfahren und den Wiener Stadtschulrat angewiesen, Anzeige beim magistratischen Bezirksamt zu erstatten. "Wir müssen sofort Untersuchungen einleiten", sagte sie zur APA.
Druck macht indes Wissenschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) vor dem Ministerrat am Dienstag. Er erwartet sich die Vorlage des Auslandsfinanzierungsberichtes zum Islamgesetz. "Es war immer vereinbart, dass ein Bericht dazu kommt, der vom Bundeskanzleramt ja bereits im Februar angekündigt wurde", meinte er gegenüber der APA und: "Die Grundlage des Terrors ist die Ideologie des politischen Islamismus, daher ist der Vollzug des Islamgesetzes notwendig."
Das Büro der zuständigen Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) verwies als Reaktion etwa auf die Prüfung des türkischen Vereins Alif, der laut Polizei als nationalistisch und fundamentalistisch gilt. Dessen Antrag auf Körperschaft nach dem Islamgesetz sei beim Kultusamt eingereicht worden. Dieser habe aber nicht schlüssig belegen können, dass keine Auslandsfinanzierung vorliege. "Daher wurde der Einrichtung der Körperschaft in Linz nicht zugestimmt", so Duzdar.
Auslandsfinanzierung?
Derzeit laufen auch weitere Ermittlungen in Bezug auf Auslandsfinanzierung und das Inlandsfinanzierungsgebot. Im Februar 2017 wurden nach Bekanntwerden von Vorwürfen, unter anderem auch wegen türkischer Geheimdiensttätigkeiten, Prüfungen eingeleitet. Dazu liegen laut Kanzleramt erste Ergebnisse vor und es werden weitere Nachforschungen angestellt. "Hierbei handelt es sich um einen noch laufenden Prozess, bei dem mit größter Sorgfalt vorgegangen wird", heißt es dort.
"Es handelt sich um ein sehr ernstes Thema, bei dem sich Verdachtsfälle teilweise erhärten und sich die Ermittlungen ausweiten", sagte Duzdar nun gegenüber der APA. Die Kooperation der Behörden in diesem Bereich sei extrem wichtig und funktioniere gut. Duzdar: "Es kann aber nicht sein, dass die Ermittlungen durch den Wahlkampf gefährdet werden."