Ab dieser Woche wird das Anti-CETA-Volksbegehren auch im Parlament behandelt.
562.379 Österreicher unterschrieben in den vergangenen Wochen ein Volksbegehren gegen CETA. Sie fordern ein „Nein“ des Nationalrates zu dem umstrittenen Freihandelsabkommen mit Kanada. Donnerstag wird das Begehren erstmals im Parlament behandelt, eine zweite Debatte ist geplant.
Jetzt werden auch kritische Stimmen in der Regierungspartei SPÖ lauter. So machte etwa der rote Abgeordnete Jürgen Schabhüttl in ÖSTERREICH klar, dass er nicht für CETA stimmen wird.
Greenpeace warnt: Multis könnten Österreich klagen
Greenpeace hat sich für ÖSTERREICH in Teil 2 der CETA-Serie angesehen, welche Gefahren das Handelsabkommen birgt und wovor Kritiker eigentlich warnen:
- Investorenschutz: CETA schafft für ausländische Investoren einen zusätzlichen Rechtsschutz, der über jenen von inländischen Unternehmen hinausgeht. Es wäre z. B. denkbar, dass der US-Bankomatbetreiber Euronet, der für Abhebungen in Österreich bereits eine Gebühr verlangt, mittels CETA den Staat auf Schadenersatz klagen könnte, wenn hierzulande ein Verbot von Bankomatgebühren beschlossen würde.
- Qualitätsstandards: Im Vertrag steht auch, dass Regulierungsunterschiede im Handel zwischen EU und Kanada abgebaut werden sollen. Bei einer Angleichung von Standards droht, so Greenpeace, eine Absenkung auf das niedrigere Niveau. Gewarnt wird etwa vor neuen Gentechnikverfahren, für die die EU derzeit Regulierungen plant, die von Kanada jetzt aber gekippt werden könnten.
- Daseinsvorsorge: Ein wichtiger Teil von CETA zielt auf Liberalisierung von Dienstleistungen ab. Dabei wird erstmals bei einem EU-Abkommen eine „Negativliste“ verwendet. Das bedeutet: Liberalisierungsverpflichtungen gelten grundsätzlich für alle Sektoren, es sei denn, die Staaten nehmen explizit Bereiche aus. Die Daseinsvorsorge, sprich Abwasser-, Abfallentsorgung & Co., sind in CETA nicht ausgenommen.