Im Vergewaltigungsprozess wurden am Dienstag zwei Flüchtlinge nicht rechtskräftig freigesprochen.
Der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) hat am Mittwoch die nicht rechtskräftigen Freisprüche im Zweifel vom Vorwurf der Vergewaltigung für zwei Asylwerber am Dienstag in St. Pölten kritisiert: "Zuerst das Kippen der Mindestsicherungslösung in NÖ, jetzt dieses Skandalurteil. Es sieht danach aus, als wären unsere Landsleute vor der Justiz benachteiligt gegenüber Zuwanderern."
Nun stelle sich die Frage, wie es nach der Freilassung der beiden Männer weitergehe, hieß es in der Aussendung. Der Fall sei von der zuständigen Abteilung des Landes geprüft worden. "Demnach gibt es Gründe dafür, dass es in Niederösterreich für diese beiden Asylwerber keine Leistungen aus der Grundversorgung geben wird", teilte Waldhäusl mit. Die Gründe "werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekanntgegeben", hieß es dazu auf Anfrage aus dem Büro des für Grundversorgung und Integration zuständigen Landesrates.
Freisprüche im Zweifel
Die beiden 19-Jährigen waren am Dienstag von der ihnen angelasteten Vergewaltigung einer damals 15-Jährigen im April 2017 in Tulln im Zweifel freigesprochen worden. Je zwei Mitglieder des Schöffensenats - bestehend aus zwei Berufs- und zwei Laienrichtern - hatten für einen Frei- bzw. einen Schuldspruch gestimmt. Der vorsitzende Richter hatte das Urteil mit zahlreichen Widersprüchen in den Einvernahmen des Mädchens begründet. Die 19-Jährigen wurden nach einer Haftprüfungsverhandlung noch am Dienstagabend auf freien Fuß gesetzt.