Die Frau bekam eine Geldstrafe wegen Herabwürdigung religiöser Lehren.
Jene Vortragende, die in einem Seminar des Freiheitlichen Bildungsinstituts (FBI) islamkritische Aussagen getätigt und sich abfällig über den Propheten Mohammed geäußert hatte, ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen Herabwürdigung religiöser Lehren schuldig gesprochen worden. Richterin Bettina Neubauer verhängte über die Frau eine unbedingte Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je vier Euro). Vom Vorwurf der Verhetzung wurde die Vortragende freigesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Michael Rami meldete unverzüglich Rechtsmittel an.
Abfällige Äußerungen
Der Schuldspruch bezog sich auf abfällige Äußerungen, die die Vortragende des freiheitlichen Bildungsinstituts (FBI) über den Propheten Mohammed getätigt hatte. Sie hatte diesem in ihrem Seminar wörtlich einen "relativ großen Frauenverschleiß" unterstellt und durchklingen lassen, Mohammed habe "gern mit Kindern ein bisschen was" gehabt, wobei sie sich dabei auf den Umstand bezog, dass Aischa bint Abi Bakr, die dritte Frau Mohammeds, der islamischen Überlieferungen zufolge zum Zeitpunkt der Eheschließung sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt gewesen sein soll.
"Ungerechtfertigter Vorwurf der Pädophilie"
Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit "der sachlich völlig ungerechtfertigte der Vorwurf der Pädophilie" gemacht und somit ein "absolut unehrenhaftes Verhalten" vorgehalten, das geeignet war, ihn in der Öffentlichkeit herabzusetzen, wie sie in der Urteilsbegründung betonte. Die Äußerungen waren "geeignet, ein berechtigtes Ärgernis zu erregen", womit nach Dafürhalten des Gerichts der Tatbestand der Herabwürdigung religiöser Lehren erfüllt war.
Demgegenüber lag nach Ansicht der Richterin keine Verhetzung vor, weil es sich bei den inkriminierten islamfeindlichen Passagen ("Der Islam ist feindselig", "der Koran ist böse", "Die Muslime wollen Krieg, sie hassen uns") um vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit noch getragene Behauptungen handelte, die nicht auf die Erweckung von Hassgefühlen abgezielt hätten.
Thesen vorgetragen
Die FBI-Vortragende hatte die Staatsanwaltschaft mit ihren Thesen im Herbst 2009 nach einer mehrtägigen Vortragsreihe auf den Plan gerufen. Das Islam-Seminar richtete sich an explizit an Jungwähler, die Einladung dazu kam von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache persönlich. 32 Personen nahmen an der Veranstaltung teil.
Den Vorwurf, mit ihren Ansagen gegen das Strafgesetzbuch verstoßen zu haben, fand die Vortragende noch unmittelbar vor der Urteilsverkündung absurd. "Ich bin der Meinung, die Wahrheit muss die Wahrheit bleiben. Wie auch drei mal drei neun bleiben muss", lautete ihr Schlusswort. Sie versicherte, sie habe "das wiedergegeben, was ich erlebt habe", meinte sie unter Verweis auf ihre in islamischen Ländern verbrachte Kindheit und ein angeblich bereits Jahrzehnte währendes "Quellenstudium". Sie habe den Seminarteilnehmern "Erklärungen liefern und Informationen geben" wollen, um damit deren Ängsten zu begegnen. Was Mohammed betreffe, "ist es ja kein Geheimnis, dass Mohammed Aischa mit sechs geheiratet und mit neun den Geschlechtsverkehr vollzogen hat".
Auch der Staatsanwalt legte gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung ein.
FPÖ: "Pädophilie verharmlost"
Die FPÖ übt scharfe Kritik am Schuldspruch. Sie war am Tag zuvor nicht rechtskräftig wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden. FP-Generalsekretär Herbert Kickl nahm in einer Aussendung vor allem die Urteilsbegründung aufs Korn, die er als "schockierend" bezeichnete, da sie seiner Ansicht nach Pädophilie verharmlose.
Nach Kickls Auffassung würden in der Begründung "grauenhafte Verbrechen an Kindern" verharmlost, denn das Gericht habe eine - so Kickl - ungenügende Definition von Pädophilie angewendet. Das Urteil sei "klar kinderfeindlich" und "gegen eine Frau und Mutter gerichtet, der ihr nachvollziehbares und geradezu notwendiges Schutzbedürfnis gegenüber Kindern angelastet wird". Kickl ortete überdies eine "mediale Hetzkampagne" gegen die Vortragende.