Derzeit haben Asylberechtigte in den Vorstudienlehrgängen keinen Anspruch auf Studienbeihilfe.
Bevor anerkannte Flüchtlinge sich regulär an einer Uni einschreiben können, müssen sie Ergänzungsprüfungen etwa für Deutsch machen. Während sie sich in Vorstudiengängen darauf vorbereiten, stehen sie aber ohne finanzielle Unterstützung da. Die Grünen fordern nun, dass Flüchtlinge künftig ebenfalls Anspruch auf Studienbeihilfe haben und damit schneller auf dem Arbeitsmarkt integriert werden können.
Während Vorbereitung keinen Anspruch auf Studienbeihilfe
Während sich internationale Studenten und damit auch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte im Vorstudienlehrgang auf Ergänzungsprüfungen vorbereiten, gelten sie als außerordentliche Studierende und können deshalb keine Studienbeihilfe beziehen. Weil sie studieren, haben sie aber auch keinen Anspruch auf Mindestsicherung. Laut Grünen-Wissenschaftssprecherin Sigrid Maurer sind derzeit schätzungsweise 300 Flüchtlinge von dieser Einschränkung betroffen. Eine Änderung des Studienförderungsgesetzes soll ihnen nach Wunsch der Grünen künftig ein schnelleres und unbürokratischeres Studium ermöglichen, ein entsprechender Initiativantrag wurde bereits im Parlament eingebracht.
Studienzeit würde verlängert werden
Wenn Flüchtlinge sich auf das Finanzieren ihres Lebensunterhalts konzentrieren müssten, leide der Studienerfolg oder die Zeit als außerordentlicher Student verlängere sich - laut Grünen ein Widerspruch zu jüngsten Initiativen der Regierung, Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen schneller am Arbeitsmarkt zu integrieren. "Statt sie zu schikanieren, soll ihnen das Studium ermöglicht werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Integration und der beruflichen Perspektive", fordert Maurer deshalb gegenüber der APA.