Die Wahl könnte im Oktober in einzelnen Bezirken oder in ganz Österreich wiederholt werden.
Die Wahlanfechtung der FPÖ wird jetzt ernster genommen als bisher vermutet. Einige Experten aus dem Innenministerium gehen mittlerweile sogar davon aus, dass die Wahl wiederholt werden könnte, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Grund ist die große Zahl der angefochtenen Stimmen, die den Sieg von Alexander Van der Bellen wieder fraglich machen. Wahlleiter Robert Stein, der den gesamten Akt kennt, ortet auch neue Bezirke, in denen es Unregelmäßigkeiten gibt.
Auch die FPÖ-Beisitzer unterschrieben Protokolle
Insgesamt 573.000 Wahlkarten beanstanden die FPÖ und ihr Anwalt Dieter Böhmdorfer vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). 120.000 seien noch am Sonntag geöffnet worden, was rechtswidrig sei. Die FPÖ muss sich allerdings den Vorwurf gefallen lassen, dass ihre Wahlbeisitzer die Rechtmäßigkeit der Vorgänge unterschrieben. FPÖ-Chef Strache bezichtigt seine Leute damit indirekt der Urkundenfälschung.
Der VfGH hat jetzt vier Wochen Zeit, über die Anfechtung zu entscheiden. „Das ist kaum zu schaffen“, sagt Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Eine Nachfrist könnte noch gewährt werden (s. r.). Zumindest der Angelobungstermin von Van der Bellen am 8. Juli wackelt gehörig.
Norbert Hofer würde als Präsident übernehmen
Entscheidet der VfGH tatsächlich für Neuwahlen – diese könnten in einzelnen Bezirken oder auch in ganz Österreich stattfinden –, wäre das einzigartig in der 2. Republik. Der zweite Wahlgang würde wohl im Oktober wiederholt werden. Eine Frist ist nicht festgeschrieben, man hält sich aber an der Wahlordnung des Nationalrats fest. Dort gilt ein Vorlauf von drei Monaten.
Kurios: Wenn Van der Bellen nicht angelobt werden kann, übernimmt das Nationalratspräsidium. Damit wäre der unterlegene FPÖ-Mann Norbert Hofer zumindest kurz Bundespräsident.