Der Lobbyist wird sich laut seinem Anwalt teilweise schuldig bekennen.
Grasser belastet
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Haft in Telekom-Affäre
Der Lobbyist wird sich laut seinem Anwalt teilweise schuldig bekennen.
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Hocheggers Anwalt vernichtet gerade die gesamte Verteidigungslinie der Grasser-Anwälte. Das wird jetzt spannend.
— Florian Klenk (@florianklenk) 15. Dezember 2017
Mit diesem Paukenschlag geht der heutige Prozess-Tag zu Ende.
In der Causa Linzer Terminal Tower wusste Hochegger aber nicht, dass Geld an Grasser und Co. weitergeleitet worden wäre, sagt der Anwalt. Da bekennt sich Hochegger nicht schuldig.
Einen Tatplan habe es aber nicht gegeben, so der Anwalt.
Hochegger sei nur Meischbergers zweite Wahl gewesen beim Buwog-Projekt, führt Anwalt Leonhard Kregcjk aus.
Von den 7,2 Mio. Euro, die Hochegger bekam, seien etwa 2,4 Mio. an Grasser überwiesen worden – genauso viel etwa an Plech und Meischberger.
„Mein Mandant hat schon viel ausgesagt – aber nicht alles“, begiinnt der Anwalt. Zur Anklage wird sich Hochegger teilweise schuldig bekennen. Die Buwog-Veräußerung sei alles andere als super sauber gelaufen!
Der Verteidiger von Hochegger ist am Wort.
Hochegger ist als erster Angeklagter retour im Gerichtssaal. Prozessbeobachter sind gespannt auf das Plädoyer seines Verteidigers.
Mein Mandant bekennt sich nicht schuldig, schließt Plechs Anwalt. Jetzt ist Mittagspause.
Jetzt nimmt der Anwalt zu dem Plech zugerechneten Konto „Karin“ Stellung. Aber: „Mein Mandant war nie wirtschaftlich Berechtigter dieses Kontos.“ Nur weil er das Konto treuhänderisch für Meischberger eröffnet habe, sei er nicht der wirtschaftlich Berechtigte.
Rein rechtlich sei nichts Problematisches an mündlichen Verträgen, so Plechs Anwalt. Als dann plötzlich die mediale Aufregung angefangen habe, hätte man halt die Immobilen-Investmentvereinbarung zwischen Plech und Meischberger zusätzlich noch verschriftlicht.
Plech und Meischberger seien so vertraut gewesen, dass es auch für Immobilien-Investments zwischen ihnen keiner schriftlichen Verträge bedurft habe. Mündliche Verträge hätten da genauso gegolten.
Plech und Meischberger hatten sich im April 1989 kennengelernt, wurden rasch sehr enge Freunde, führt der Anwalt aus. Man verbrachte viele gemeinsame Urlaube. Plech sei auch Wegbereiter für die berufliche Entwicklung Meischbergers gewesen, habe ihm auch über finanzielle Engpässe hinweggeholfen, als er seine Polit-Karriere beenden musste. Plech habe sich immer um Meischberger gekümmert, sagt Anwalt Kudma. Und als Meischberger begann, Vermögen zu erwerben, sei Plech auch sein Anlageberater gewesen. Meischberger habe Plech blind vertraut – und ihm deshalb auch einen erheblichen Teil seines Einkommens anvertraut, zur Anlage.
Plechs Anwalt fasst zusammen: „Der angebliche Tatplan geht insbesondere in Bezug auf einen Mandanten nicht auf.“ Dieser Tatplan werde das von der Staatsanwaltschaft aufgebaute Kartenhaus nicht bis um Prozessende tragen.
Plechs Anwalt Georg Kudma hält fest: Zum Zeitpunkt, als der angebliche Tatplan geschmiedet wurde, waren Plech und Grasser überhaupt nicht befreundet. Plech war mit Meischberger befreundet, aber: „Freunde meiner Freunde sind ja nicht automatisch meine engen Freunde“, so Kudma. „Nicht jeder, den ich kenne, ist mein Freund.“
Plechs Anwalt wirft der Staatsanwaltschaft „Tunnelblick“ vor: Nicht rechts, nicht links geschaut zu haben – kein entlastendes Material beigezogen zu haben.
Es geht weiter. Aber zunächst ist der Anwalt von Ernst Plech am Wort. Hocheggers Verteidiger folgt dann.
Nur so viel: Es dürfte heute noch spannend werden, sagt die Gerüchtgeküche…
Jetzt ist eine kurze Pause bis 11.15. Dann kommt der Anwalt von Peter Hochegger dran.
Meischberger bekennt sich nicht schuldig, schließt sein Anwalt Jörg Zarbl das Plädoyer.
Nun geht es um Investments in Aktien der Meinl International Power (MIP), die Meischberger tätigen wollte. Dabei ließ er sich von Norbert Wicki beraten – der ja im Prozess auch eine wesentliche Rolle spielt…
Zahlreiche Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt, sagt Meischbergers Anwalt – „aber es wurde kein einziger Zettel oder etwas anderes gefunden, was beweisen würde, dass die Konten jemand anderem als Meischberger gehörten“. Das zu behaupten, wie es die Staatsanwaltschaft tue, sei „frei erfunden“.
Was war mit dem berühmten Konto 400.815, das die Anklage Grasser zuschreibt? Meischberger soll KHG dieses Konto übertragen haben. Das stimme schlicht nicht, sagt Anwalt Zarbl. Es sei ein Konto von Meischberger gewesen.
Meischbergers Anwalt geht auf die berühmten Tagebücher seines Mandanten ein. Er kritisiert: „Eintragungen, die entlastend sind, wurden von der Staatsanwaltschaft einfach nicht berücksichtigt.“
Nun widmet sich der Anwalt den Konten Meischbergers – die von der Staatsanwaltschaft als Indizien für ominöse Geldflüsse bezeichnet werden.
Der Anwalt verweist nun auf zahlreiche weitere Projekte, in die Meischberger eingebunden war – teils erfolgreich, teils nicht. In die im Prozess ebenfalls behandelte Causa Terminal Tower sei er aber nicht involviert gewesen.
Die bezahlte Provision sei absolut marktüblich gewesen, das hätten auch Sachverständige bestätigt, so Meischbergers Anwalt. Und der Beitrag von Meischberger sei „als besonders wertvoll“ gesehen worden.
Jetzt geht es um die für den Buwog-Verkauf erwartete Summe von einer Milliarde Euro.
Und um die berühmte Erfolgsprovision.
Meischberger werde ja immer wieder kritisiert, weil er angeblich keine Leistungen erbracht habe, so Anwalt Zarbl. Das stimme nicht – verweist der Verteidiger auf einen Gutachter, der bescheinigt habe, dass Meischberger einen wichtigen Beitrag im Prozess der Buwog-Privatisierung geleistet habe.
Der Gerüchteflurfunk im Buwog-Verhandlungssaal vermeldet: heute gibt es vermutlich eine sehr, sehr große Überraschung.
— Florian Klenk (@florianklenk) 15. Dezember 2017
Meischi wusste aber, dass sein Freund Hochegger ein Beratungsmandat mit der Immofinanz hatte, so der Anwalt.
Anwalt Zarbl schildert Meischbergers Tätigkeiten nach seinem Ausscheiden aus der Politik. Er war als Berater tätig, die Punzierung als FPÖler behinderte aber.
Seit dem Jahr 2000 habe sich Meischberger mit der Buwog beschäftigt. Hintergrund: ein Beratungsmandat zu erhalten.
Meischberger hört seinem Anwalt natürlich aufmerksam zu. Neben ihm sitzt, wie jeden Tag, Karl-Heinz Grasser. Er macht sich eifrig Notizen.
Der Anwalt zitiert nun einen „Presse“-Artikel – zur Illustration, dass Haupt-Belastungszeuge Willibald Berner – von ihm kommt die Tatplan-Skizze – ein enger Vertrauter von Alfred Gusenbauer war. Hintergrund: Die SPÖ habe alles getan, um die schwarz-blaue Regierung in Misskredit zu bringen.
Der sogenannte Tatplan sei völlig absurd, sagt Meischbergers Anwalt. Und führt aus, warum: Auf der Skizze des Zeugen, die den Tatplan aufzeigen soll, stehe ja auch der Name Jörg Haider. Es sei aber „denkunmöglich“, dass es im Jahr 2000, wo der Tatplan entstanden sein soll, auch nur irgendeinen Kontakt zwischen Meischberger und Haider gegeben habe. Meischi wurde ja 1999 aus der FPÖ ausgeschlossen.
Anwalt Zarbl führt aus, wie eng Meischberger mit Grasser befreundet war. Der ebenfalls angeklagte Ernst Plech habe als väterlicher Freund für Meischberger fungiert. Man war so vertraut, dass man gemeinsam Urlaube machte, und auch keine Verträge brauchte untereinander. Auch mit Hochegger sei Meischberger befreundet gewesen.
Jetzt ist Meischberger-Anwalt Jörg Zarbl am Wort.
Er bezieht sich auf das Plädoyer von Grasser-Anwaöt Norbert Wess vom Vortag, das gezeigt habe, dass seitens der Staatsanwaltschaft keine Objektivität herrscht.
StA Denk habe Meischberger als Lügner und Schwerverbrecher hingestellt. Interessant sei, dass der Staatsanwalt in acht Jahren kein Mal das Gespräch mit Meischberger gesucht habe.
© TZOe Sellner