OGH-Urteil

Strasser: Er muss drei Jahre ins Gefängnis

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Nach sechs Monaten könnte der Ex-Innenminister Fußfessel beantragen.

Der ehemalige Innenminister und ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Ernst Strasser, muss ins Gefängnis.

Video: Strasser zu drei Jahren Haft verurteilt:

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag den Schuldspruch wegen Bestechlichkeit in der sogenannten Lobbyisten-Affäre endgültig bestätigt. Die von Strasser dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen, die Strafe von dreieinhalb auf drei Jahre unbedingt reduziert.

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Schelte von OGH-Präsident Ratz

Es sei "demokratiepolitisch von unglaublicher Bedeutung", gegen "Politik für die eigene Geldtasche" vorzugehen, erläuterte OGH-Präsident Eckart Ratz in seiner Funktion als Vorsitzender des Berufungssenats. Und weiter, mit Blickrichtung auf Ernst Strasser: "Ein EU-Abgeordneter, der korrupt ist, ist ein Übel, der das ganze Funktionieren der Europäischen Union in Unruhe bringt, infrage stellt."

Strasser: Er muss drei Jahre ins Gefängnis
© TZ ÖSTERREICH/Bruna

(c) TZ ÖSTERREICH/Bruna: OGH-Chef Ratz


Mitleid

Dennoch hielt es der Senat trotz der in diesem Fall besonders gewichtigen generapräventiven Erwägungen für angebracht, die Strafe für Strasser auf ein "noch maßvolleres Maß" herabzusetzen. Man müsse nicht alle Korruptionsfälle auf einen Sündenbock abladen und dann "diesen Bock hinausjagen". Es liege "auf der Hand, dass der Angeklagte unglaubliche persönliche Nachteile erlitten hat", kam Ratz auf die Folgen der Lobbying-Affäre für den einstmaligen ÖVP-Spitzenpolitiker zu sprechen. Wenn eine "public figure" derart falle, "kann das einem auch leidtun", sagte Ratz.

Lobbying-Affäre: Die Chronologie 1/11
12. März 2011
Das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet, dass der damalige ÖVP-Delegationsleiter Ernst Strasser Enthüllungsjournalisten der britischen "Sunday Times" auf den Leim gegangen sein soll. Diese hatten als Lobbyisten getarnt Mandataren Geld für die Einbringung von Gesetzesvorschlägen geboten. Strasser stimmte zu - "Yes, of course I'm a lobbyist", sagte er in dem Video -, dementierte jedoch die Vorwürfe und gab in weiterer Folge an, dahinter den Geheimdienst vermutet zu haben.


Voll des Lobes war der OGH-Präsident dagegen für den Schöffensenat, der im zweiten Rechtsgang Strasser im vergangenen März neuerlich wegen Bestechlichkeit schuldig erkannt hatte. Dieser Senat habe die Vorgaben des OGH, der das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil - vier Jahre Haft im Sinne der Anklage - wegen mangelhafter Begründung aufgehoben hatte, "punktgenau umgesetzt". Das Gericht habe Tatsachen festgestellt und diese "einwandfrei" beurteilt. Es sei demnach erwiesen, dass Strasser für 100.000 Euro britischen Journalisten, die sich ihm gegenüber als Lobbyisten ausgegeben hatten, angeboten habe, auf EU-Gesetzgebungsakte Einfluss zu nehmen: "Dass das Amtsgeschäft pflichtwidrig war, hat das Erstgericht in jeder Hinsicht sauber und klar und in rechtsstaatlicher Hinsicht einwandfrei festgestellt."

Keine Rechtsmittel mehr möglich

Nach seiner damit endgültigen Verurteilung, gegen die kein Rechtsmittel mehr zulässig ist, verließ Ernst Strasser ohne Kommentar eiligen Schrittes den Justizpalast:

Strasser: Er muss drei Jahre ins Gefängnis
© TZ ÖSTERREICH/Bruna

(c) TZ ÖSTERREICH/Bruna: Strasser verlässt das Gebäude

Sein Verteidiger Thomas Kralik gab den zahlreichen Fernsehteams diverser TV-Anstalten Interviews. Strasser hatte in seinem Schlusswort im Justizpalast eingeräumt, er müsse "einbekennen, dass ich im Umgang mit dieser Materie Fehler, schwere Fehler gemacht habe". Er habe "die Rechnung dafür saftig bezahlt bekommen". Das, was ihm die Anklage unterstelle, sei aber "nicht die Wahrheit. Das muss ich in aller Klarheit sagen", insistierte Strasser. Er habe "das, was mir die Anklagebehörde vorwirft, weder geplant noch gewollt". Daher bitte er um einen Freispruch.

Sein Rechtsvertreter hatte in seinem Schlussvortrag eine "deutliche Strafreduktion" verlangt. Die vermeintlichen Lobbyisten hätten sich als Lockspitzel betätigt. "Wenn ihm die nicht die Karotte vor die Nase gehalten hätten, hätte er (Strasser, Anm.) die Tat nicht begangen", gab Kralik zu bedenken. Strasser sei jetzt "beruflich und gesellschaftlich tot."

Haftantritt
Der solcherart gefallene Ex-Innenminister wird vermutlich noch heuer eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten. Nach Vorliegen des schriftlichen OGH-Urteils - laut OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher sollte das "in wenigen Wochen" der Fall sein - wird das Wiener Straflandesgericht die entsprechenden Verfügungen in die Wege leiten. In welche Vollzugsanstalt Strasser "einrücken" muss, entscheidet die Vollzugsdirektion. Binnen vier Wochen ab Zustellung der Aufforderung zum Strafantritt hat Strasser dann seine Zelle zu beziehen.

Der vormalige ÖVP-Spitzenpolitiker muss jedenfalls sechs Monate im Gefängnis absitzen. Erst dann hat er die Möglichkeit, den elektronisch überwachten Hausarrest zu beantragen. Ob die Fußfessel genehmigt wird, müsste der Leiter der betreffenden Justizvollzugsanstalt entscheiden, wobei dabei die Wahrscheinlichkeit zu prüfen ist, ob Strasser Chancen auf eine vorzeitige bedingte Entlassung nach der Hälfte der über ihn verhängten Strafe hat. Sollte Strasser die Fußfessel zugesprochen werden, könnte dieser die restliche Strafe - an die elektronische Leine angehängt und von der Vollzugsdirektion überwacht - zu Hause verbüßen.

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 12:36

Hausarrest? Fußfessel? So könnte es jetzt mit Strasser weitergehen:

Der ehemalige ÖVP-Spitzenpolitiker muss auf jeden Fall sechs Monate im Gefängnis absitzen. Erst dann hat er die Möglichkeit, den elektronisch überwachten Hausarrest zu beantragen. Ob die Fußfessel genehmigt wird, müsste der Leiter der betreffenden Justizvollzugsanstalt entscheiden, wobei dabei die Wahrscheinlichkeit zu prüfen ist, ob Strasser Chancen auf eine vorzeitige bedingte Entlassung nach der Hälfte der über ihn verhängten Strafe (drei Jahre) hat. Sollte Strasser die Fußfessel zugesprochen werden, könnte dieser die restliche Strafe - an die elektronische Leine angehängt und von der Vollzugsdirektion überwacht - zu Hause verbüßen.

 12:09

Strasser: "Kein Kommentar"

Der Verurteilte verließ ohne Worte das Gerichtsgebäude:

urteil.jpg © TZ ÖSTERREICH/Bruna

(c) TZ ÖSTERREICH/Bruna

 11:57

Das Statement des Strasser-Anwalts:

Verteidiger Thomas Kralik hatte um eine "deutliche Strafreduktion" für Ex-Innenminister Ernst Strasser gebeten. Die vermeintlichen Lobbyisten - in Wahrheit britische Journalisten - hätten sich als Lockspitzel betätigt: "Wenn ihm die nicht die Karotte vor die Nase gehalten hätten, hätte er die Tat nicht begangen." Strasser sei jetzt "beruflich und gesellschaftlich tot."

Insofern erschien es dem Anwalt unverständlich, weshalb das Erstgericht nichts von einer Fußfessel für den ehemaligen Innenminister wissen wollte: "Er ist jetzt 58 Jahre alt. Wenn's jemanden gibt, der für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt, ist das der Doktor Strasser."

 11:47

Es ging um 100.000 Euro

Das Gericht habe Tatsachen festgestellt und diese "einwandfrei" beurteilt, so OGH-Präsident Ratz. Es sei demnach erwiesen, dass Strasser für 100.000 Euro den vermeintlichen Lobbyisten angeboten habe, auf EU-Gesetzgebungsakte Einfluss zu nehmen: "Dass das Amtsgeschäft pflichtwidrig war, hat das Erstgericht in jeder Hinsicht sauber und klar und in rechtsstaatlicher Hinsicht einwandfrei festgestellt."

 11:29

Die harten Worte des Richters:

Es sei "demokratiepolitisch von unglaublicher Bedeutung", gegen "Politik für die eigene Geldtasche" vorzugehen, erläuterte OGH-Präsident Eckart Ratz in seiner Urteilsbegründung. Und weiter, mit Blickrichtung auf Ernst Strasser: "Ein EU-Abgeordneter, der korrupt ist, ist ein Übel, der das ganze Funktionieren der Europäischen Union in Unruhe bringt, infrage stellt."

ogh_praesident.jpg © TZ ÖSTERREICH/Bruna

(c) TZ ÖSTERREICH, OGH-Präsident Ratz

 11:13

Wo "rückt" Strasser ein?

In welches Gefängnis Strasser kommt, ist noch nicht klar. Im Gespräch sind unter anderem die Justizanstalten Garsten und Suben.

 10:56

Der weitere Fahrplan

Wann Strasser seine Aufforderung zum Strafantritt erhalten wird, ist jetzt noch unklar. Zunächst muss das endgültige Urteil des OGH schriftlich ausgefertigt werden. Nach Zustellung dieses Schriftstücks obliegt es dem Wiener Straflandesgericht, Strasser die Aufforderung zum Strafantritt zukommen zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt muss er binnen vier Wochen ins Gefängnis "einrücken".

 10:51

Strasser verlässt das OGH-Gebäude

Es Ex-Innenminister gibt kein Statement ab. Wir fassen nochmals zusammen: Das Höchstgericht hat die Strafe von ursprünglich dreieinhalb Jahren unbedingter Haft auf drei Jahre reduziert. Ursprünglich war in dem Urteil eine Fußfessel nicht direkt vorgesehen. Das ist nun anders: Mit dem heutigen Urteil kann Strasser bei guter Führung bereits nach sechs Monaten eine Fußfessel beantragen.

 10:44

Der Senat verlässt den Saal!

Damit ist die Verhandlung beendet.

 10:37

Fußfessel

Der zu drei Jahren Haft verurteilte Strasser hat die Möglichkeit, nach 6 Monaten eine Fußfessel zu beantragen, so das Gericht.

 10:35

Richter spricht über die Dauer des Verfahrens

"Es liegt auf der Hand, dass der Angeklagte persönliche Nachteile erlitten hat. Das kann einem auch leid tun. Aber es wird niemand gezwungen, sich in eine solche Position zu begeben", sagt Richter Ratz über das lange Verfahren gegen den ehemaligen Innenminister. Strasser hatte sich beschwert, dass er gesellschaftlich geächtet sei.

 10:34

Hohe Stellung

Die Urteilsbegründung: "Mildernd ist der ordentliche Lebenswandel. Zur Schuld trägt allerdings bei, was den Angeklagten und seine hohe Stellung ausgemacht hat. Er war europaweit tätig," führt Richter Ratz aus.

 10:31

Die Urteilsbegründung

"Dass das Amtsgeschäft rechtswidrig war, hat das Erstgericht in jeder Hinsicht sauber und klar festgestellt", so OGH-Richter Ratz. Alle Tatmerkmale seien gegeben.

 10:28

Beschwerde abgewiesen

Der OGH hat die Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen. Strasser sitzt regungslos auf der Anklagebank.

 10:25

Urteil ist da!

Ernst Strasser muss drei Jahre ins Gefängnis.

 10:20

Es geht gleich weiter...

Ernst Strasser ist wieder da. In wenigen Minuten wird er wissen, wie er die kommenden Jahre verbringen wird. Mit entsprechend angespannter Miene sitzt er auf der Anklagebank. Im Raum stehen dreieinhalb Jahre unbedingte Haft. Er selbst forderte für sich einen Freispruch. +++ Wir berichten LIVE +++ In Kürze kommt das Urteil +++

 09:56

Gericht zieht sich zur Beratung zurück!

Ein Urteil wird in der nächsten halben Stunde erwartet. Präsident Ratz: "Rechnen Sie damit, dass es um 10:25 Uhr ein Urteil gibt".

 09:56

"Ich fordere einen Freispruch"

Strasser: "Ich habe dargeleget, dass ich für solche Aktivitäten nicht zur Verfügung stehe, nicht machen will und auch nicht gemacht habe. Deshalb ersuche ich Sie, mich von dieser Anklage freizusprechen", so der Ex-Innenminister.

 09:53

Jetzt spricht Strasser

Der Ex-Innenminister: "Ich sitze hier zum zweiten Mal vor Ihnen. Ich muss einbekennen, dass ich schwere Fehler gemacht habe, die ich sehr bedauere. Ich habe die Rechnung dafür saftig bezahlt bekommen. Das was mir die Anklage vorwirft, ist nicht die Wahrheit", sagt jetzt Strasser. Er ist offenbar nervös - denn statt "bezahlt bekommen" meinte er sicherlich "präsentiert bekommen. (Anmerkung der Redaktion).

 09:51

Generalprokuratur

Jetzt ist ein Vertreter der Generalprokuratur am Wort, die das Urteil des Erstgerichts bestätigte. Er begründet, warum der Richtersenat dem Urteil des Erstgerichts folgen sollte. (Dreieinhalb Jahre Haft).

 09:49

Thema Fußfessel

Strassers Anwalt Kalik plädiert für eine Fußfessel. "Wenn einer nicht gefährlich ist, dann ist das Strasser." Deshalb sei auch die Strafe zu reduzieren.

 09:47

Wie es jetzt Strasser geht

"Mein Mandantist beruflich und gesellschaftlich tot". Ein Beamter des Innenministeriums hätte auf einer Geburtstagsparty ein Foto mit ihm als Strasser-Anwalt verweigert und gesagt: "Sei mir nicht bös, aber das kann ich mir nicht leisten."

 09:45

Strasser-Anwalt Kralik weiter am Wort:

"Es wurde jemand zu einer Tat angestiftet, die er nicht begangen haette, wenn ihm die Journalisten nicht eine Karotte vor die Nase gehalten hätte. Das hätte in der Strafbemessung mehr berücksicht werden müssen", führt Kralik aus.

 09:44

Kralik: "Die Strafe ist falsch bemessen worden." Deswegen hat er berufen.

 09:42

Jetzt ist Strasser-Anwalt Kralik am Wort

Er zerpflueckt das Urteil des Erstgerichts, sieht im Urteil unzureichende, Scheingruende. Das Gericht habe sich herausgepickt, was gegen Strasser spricht, aber weggelassen, was fuer ihn spricht. Deshalb sei das Urteil nichtig.

 09:34

Der Berichterstatter ist am Wort. Er erzählt im staubtrockenen Juristendeutsch, worum es im Fall Strasser geht.

 09:32

Die Verhandlung ist eroeffnet

Der Richtersenat unter dem Vorsitz von Eckhard Ratz betritt den Saal.

 09:29

Strasser ist eingetroffen

Mehr als einem freundlichen "Guten Morgen" war ihm vor Verhandlungsstart nicht zu entlocken. Er nimmt unter Blitzlichtgewitter auf der Anklagebank statt.

 09:19

Strasser-Anwalt Thomas Kralik ist eingetroffen

"Ich bin immer zuversichtlich", sagt er zu den Medienvertretern. Strasser ist noch nicht da.

 08:37

Vor der neuerlichen Verurteilung war ein Urteil aus dem Jänner 2013, bei dem Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, durch den Obersten Gerichtshof (OGH) aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben worden.

 08:00

Im März war Strasser in der Neuauflage seines Prozesses wegen Bestechlichkeit in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Sein Verteidiger Thomas Kralik hatte unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Darüber wird der OGH nun in einer öffentlichen Verhandlung befinden.

Strasser erwartet OGH-Urteil Alle Fotos