In einer Aussendung stellen die Blauen ihre Behauptungen als unwahr klar.
Ende September hatte die FPÖ Wiens Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) vorgeworfen, Beamten die Weisung erteilt zu haben, alle Mindestsicherungsanträge neu zugezogener Ausländer positiv zu beurteilen. Wehsely wies das zurück und schaltete das Gericht ein. Die Ressortchefin erzielte Anfan November einen ersten Erfolg. Sie erwirkte eine einstweilige Verfügung. Das bedeutet, das Handelsgericht Wien verbietet den Blauen, die Äußerungen zu wiederholen. Denn diese würden die Tatbestände der Ehrenbeleidigung und der Kreditschädigung erfüllen. Die FPÖ habe außerdem den Wahrheitsbeweis bezüglich ihrer Anschuldigungen nicht angetreten, hieß es von einem Wehsely-Sprecher gegenüber der APA.
Damit war die Sache aber noch nicht vom Tisch. Denn die FPÖ hatte damals eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt, damit gegen Wehsely wegen Amtsmissbrauch, Untreue und Betrug ermittelt werde. Als Reaktion schaltete Wehsely ihrerseits postwendend die Justiz ein und klagte die Wiener FPÖ auf Unterlassung und Widerruf.
Diesen Widerruf gab die FPÖ jetzt ab. In einer Aussendung erklärten die Freiheitlichen, dass sie ihre Behauptungen widerrufen und dass sich diese als unwahr herausgestellt haben. Diese Aussendung wurde im Internet zum Klick-Hit. Zahlreiche User teilten den Link und kommentierten darunter.