Weil er nicht bei Wahlduellen mitreden darf, reicht Peter Pilz Verfassungsklage ein.
Peter Pilz klagt den ORF – die Reaktion auf die Weigerung des öffentlich-rechtlichen Senders, seine Liste zu den ORF-Wahlkampfduellen zuzulassen, weil Pilz formal keinen Klubstatus im Parlament hat (Pilz: „Ein Komplizenakt Wrabetz-Kurz-Kern.“). Die Verfassungsklage wird am Donnerstag von Juristen überprüft und anschließend eingereicht. Was der Klage besonderes Gewicht verleihen soll: Sie wird im Klubstatus eingebracht: Neben den vier Abgeordneten, die Pilz bereits auf seiner Seite hat, wird ein weiterer die Klage unterstützen. Pilz: „Nach der Wahl wird dort radikal aufgeräumt. Wrabetz kann dann das werden, wozu er am besten geeignet ist: Videobeauftragter bei den Roten Falken.“
Zudem wird der Ex-Grüne bei der RTR-KommAustria Beschwerde einbringen. Geht sie durch, plant er sogar eine Zivilklage gegen den ORF. In fünf Jahren würden seinem Klub fünf Millionen entgehen, wenn er nicht in den Nationalrat kommt …
Pilz: „5 Mio. sind Minimum“
ÖSTERREICH: Warum gehen Sie gegen den ORF vor?
Peter Pilz: Wir planen eine Verfassungsklage. Der ORF ist das einzige Unternehmen, das sich nicht an das ORF-Gesetz hält. Am Freitag bringen wir diese Klage ein.
ÖSTERREICH: Aber das ist längst nicht alles …
Pilz: Nein, es wird auch eine Beschwerde wegen Verletzung des Objektivitätsgebotes bei der KommAustria geben. Ich gehe davon aus, dass diese durchgeht – und dann werden wir den Schaden, der uns droht, gerichtlich feststellen lassen. Da sind fünf Millionen das Minimum.