Ihre Rechte als Fluggast im Überblick!
Fluggastrechte
Ihre Rechte bei Verspätungen, Ausfällen & Co im Überblick
Hier finden Sie auf einen Blick sämtliche Rechte die Ihnen als Passagier bei Flugverspätungen, Ausfällen oder Überbuchungen zustehen:
Wann bestehen Fluggastrechte?
· Verspätung von Flügen
· Annullierung von Flügen
· „denied boarding“ (z.B. überbuchten Flügen)
Welche Unterstützungsleistungen stehen dem Fluggast zu?
· Information über den Grund der Verspätung/Annullierung, etc.
· Anrecht auf zwei kurze Telefonate, E-Mails oder Faxe
· Abhängig von der Wartezeit steht Passagieren nach zwei Stunden muss Verpflegung angeboten werden
· Falls erforderlich muss für eine Hotelunterkunft gesorgt werden
· Umbuchung des Fluges, der es ermöglicht, den Zielort so schnell wie möglich zu erreichen – dies kann nur passieren, wenn die Kapazitäten bei Alternativflügen gegeben sind.
Welche finanziellen Entschädigungen stehen dem Passagier zu?
· Bei einem verspäteten Flug, wenn die Verspätung über drei Stunden beträgt.
· Bei Annullierungen von Flügen, wenn der Grund nicht unter „höhere Gewalt“ (z.B. Aschewolke, Streiksituationen, politische Unruhen, etc.)
· „denied boarding“ (z.B. überbuchte Flüge)
Wohin kann man sich wenden, wenn die Airline keinen Entschädigungen oder Unterstützungen den Betroffenen zukommen lässt?
· Die Beschwerde- und Schlichtungsstelle im BMVIT hilft in diesen Fällen.
· Kontakt:
E-Mail: fluggastrechte@bmvit.gv.at
Service-Hotline: +43 (0)1 711 62 65 DW 9204 (Mo bis Do, 09:00 bis 12:00 Uhr)
Homepage: www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/flugreisende
Weitere Informationen aufrufbar unter http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/flugreisende/fluggastrechte.html.