Aufregung

Flüchtlinge machen Urlaub, wo sie angeblich verfolgt werden

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Eine derartige Reise kann die Aberkennung des Asylstatus zur Folge haben.

Recherchen der "Welt am Sonntag" haben ergeben, dass es immer öfter vorkommt, dass Asylberechtigte ausgerechnet in jenen Ländern Urlaub machen, aus denen sie geflohen sind. Die in Deutschland als arbeitslos gemeldeten Flüchtlinge machten offenbar Urlaub in Ländern wie Syrien, Afghanistan oder dem Libanon. Anschließend kehren sie dann nach Deutschland zurück.

Die Vorfälle, die bisher bekannt sind, habe es in einer Berliner Arbeitsagentur gegeben, heißt es. Dort geht man allerdings davon aus, dass es Fälle in ganz Deutschland gibt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) versucht derzeit einen Überblick über die Situation zu verschaffen.

Obwohl Informationen über den Urlaubsort von Hartz IV-Beziehern in Deutschland unter den Datenschutz fallen, hat das BAMF die Arbeitsagenturen in Berlin aufgefordert, Reisen von Asylberechtigten in ihre Heimatländer zu melden. Reisen in den sogenannten Verfolgerstaat könnten nach einer Einzelfallprüfung zur Aberkennung des Schutzstatus führen.

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