Neues Verfahren möglich

Todesstrafe für Vergewaltigte: Berufung

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Die Anwälte legen gegen die Todesstrafe Berufung ein, ein neues Verfahren ist möglich.

Die Anwälte der 19-jährigen Sudanesin Noura Hussein haben gegen ihr Todesurteil für die Tötung ihres Ehemannes Berufung eingelegt. Der Antrag sei am Donnerstag gestellt worden, sagte Fateh Hussein, einer der elf Anwälte der Frau. Man sei optimistisch, dass ihr ein neues Verfahren genehmigt werde. Zunächst war unklar, wann eine Entscheidung über den Antrag zu erwarten war.

Hussein wurde Amnesty International zufolge im Alter von 16 Jahren gegen ihren Willen mit einem Mann verheiratet. Als sie ihm demnach Sex verweigerte, vergewaltigte er sie unter Mithilfe von drei männlichen Verwandten, die sie festhielten. Als er sie später erneut vergewaltigen wollte, verteidigte sie sich mit einem Messer und fügte ihm tödliche Verletzungen zu, wie Amnesty erklärte.

Internationale Empörung

Der Fall hat international für Empörung gesorgt und etliche Menschen haben sich mit dem Hashtag #JusticeForNoura ("Gerechtigkeit für Noura") mit der 19-Jährigen solidarisch gezeigt. Eine Online-Petition mit mehr als einer Million Unterschriften wurde am Donnerstag dem sudanesischen Botschafter in Berlin übergeben, wie die Plattform Change.org mitteilte. Auch die Vereinten Nationen und die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hatten das Todesurteil scharf kritisiert.

Im Sudan dürfen Kinder ab dem Alter von 10 Jahren heiraten beziehungsweise verheiratet werden. Häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe stehen der UN zufolge im Sudan noch immer nicht unter Strafe.

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