Mit 237 km/h gemessen
21-Jähriger schrottet Audi A7 auf der A1
19.10.2015
Nach dem Unfall gab der Lenker an, sich verfolgt gefühlt zu haben.
Wie die Polizei am Montag mitteilte, wurde am Sonntag (18. Oktober) um ca. 17:00 Uhr eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Niederösterreich auf einen Lenker eines weißen, optisch getunten A7 Sportback aufmerksam, der auf der A 1 im Gemeindegebiet von Blindenmarkt (Amstetten) in Fahrtrichtung Wien die zulässige Höchstgeschwindigkeit geringfügig überschritt. Laut späteren Angaben des Audi -Fahrers, hätte er bereits zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug als Zivilstreifenwagen der Polizei erkannt.
Hier war der A7 Sportback mit 229 km/h unterwegs. Bild: (c) Landespolizeidirektion NÖ
Mit 237 km/h im Rückreiseverkehr
In weiterer Folge beschleunigte er sein Fahrzeug derart, dass es im Zuge der gesamten Nachfahrt – trotz Blaulicht und Folgetonhorn - nicht möglich gewesen sei, auf das Fahrzeug des Angezeigten aufzuschließen. Die tatsächliche Fahrgeschwindigkeit des Angezeigten betrug laut Geschwindigkeitsmesser der Zivilstreife ca. 237 km/h. Laut den Beamten war das Verkehrsaufkommen auf der dreispurigen Autobahn wegen des Rückreiseverkehrs stark. Der Verfolgte überholte außerdem andere Fahrzeuge von rechts mit einer Geschwindigkeit von ca. 200 km/h und versuchte, letztendlich bei der Ausfahrt Amstetten–Ost die Autobahn zu verlassen.
Die Verfolgungsjagd endete in der Leitplanke. Bild: (c) Landespolizeidirektion NÖ
Crash bei Ausfahrt
Aufgrund der hohen Geschwindigkeit verlor der junge Lenker jedoch beim Abfahren von der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit der dortigen Leitschiene, wodurch das Fahrzeug sowie die Leitschiene schwer beschädigt wurden. Der Lenker und sein Beifahrer blieben unverletzt. Der 21-jährige Mann aus Wien gab auf Befragung an, sich verfolgt gefühlt zu haben, weshalb er davongefahren sei. Ihm wurde vor Ort der Führerschein vorläufig abgenommen. Zudem wurde er auf der Bezirkshauptmannschaft Melk angezeigt. Aufgrund der Gefährdung der körperlichen Sicherheit wird der Lenker außerdem an die Staatsanwaltschaft St. Pölten zur Anzeige gebracht.
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