§57a-Begutachtung

40 Jahre "Pickerl"-Überprüfung in Österreich

23.08.2013

Rundes Jubiläum: Hierzulande ist die Begutachtung seit dem Jahr 1973 Pflicht.

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© TZ ÖSTERREICH
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Ende der 1960er-Jahre erlebte Österreich ein Wirtschaftswunder, der Pkw-Markt verzeichnete hohe Umsätze. Gleichzeitig nahm die Zahl der Verkehrstoten von Jahr zu Jahr zu – 1972 erreichte die Unfallstatistik mit 2.948 Verkehrstoten ihren Höchststand, so der ÖAMTC. Der technische Zustand vieler Autos war katastrophal. Überprüfungen wurden nur zufällig oder auf Anordnung der Polizei durchgeführt. Bis zum Jahr 1973, dem Geburtsjahr der §57a-Begutachtung - dem "Pickerln" . Seit nunmehr 40 Jahren müssen Kraftfahrzeuge in Österreich in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden.

Diese Regelung wurde erstmals 1971 im Kraftfahrgesetz (KFG) verankert und mit dem 1. Jänner 1973 traten die Bestimmungen in Kraft - das "Pickerl" war geboren. Etwa ein Drittel der untersuchten Fahrzeuge bekam damals wegen schwerwiegender Mängel keine Plakette. Im Jahr 2012 fielen übrigens rund sieben Prozent der Kraftfahrzeuge beim "Pickerl" durch.

Sinnvoll
Die Überprüfungen verfehlten ihre Wirkung nicht, die Zahl der Unfalltoten ging zurück. So starben 1973 insgesamt 2.765 Menschen auf Österreichs Straßen, im darauffolgenden Jahr waren es knapp 2.500. Das bestätigte die ursprüngliche Vermutung, dass viele Verkehrsunfälle durch technische Gebrechen verursacht wurden. Das Pickerl stellt seitdem einen wesentlichen Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr dar, informierte der ÖAMTC. Die Unfalltoten sanken weiterhin kontinuierlich, 2012 starben insgesamt 531 Personen bei Verkehrsunfällen.

Weitere Meilensteine des "Pickerls": Seit dem Jahr 1991 ist ein Duplikat des Gutachtens kostenlos, eine Verlust- und Diebstahlsanzeige nicht mehr erforderlich. Bis zum Jahr 1994 wurde die Plakette am rechten Kotflügel angebracht, seither darf sie nur noch auf die Windschutzscheibe geklebt werden. Grund hierfür: Der neue Anbringungsort erleichterte die Kontrolle durch die Polizei. Im darauffolgenden Jahr folgte die nächste Änderung: Das "Pickerl" bekam ein neues Aussehen und wurde "dreidimensional" - ein Hologramm löste das bisherige Wappen ab. Auch hierfür lag der Grund auf der Hand: Die dreidimensionalen Diagramme waren schwerer zu fälschen als die vorhergehende Plakette.

Neue Überprüfungsintervalle
Aufregung um das "Pickerl" herrschte schließlich zu Beginn des neuen Jahrtausends: Nach heftigen Diskussionen wurden die Überprüfungsintervalle bei Neufahrzeugen verlängert. Autofahrerclubs, Interessensvertretungen und Werkstätten hatten unter Hinweis auf mögliche Sicherheitsnachteile dagegen protestiert. Doch seit dem Jahr 2002 gilt die 3-2-1-Regelung: Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. Ausnahmen gelten beispielsweise für Oldtimer.

Die meistverkauften Autos in Österreich (1. Halbjahr 2013):

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