Die neue EU-Regelung für reine Stromer, Plug-in- und Vollhybride ist am 1. Juli in Kraft getreten.
Seit 2019 müssen Hersteller neu typisierte Elektro-, Plug-in- und Vollhybrid-Fahrzeuge mit dem sogenannten 'Acoustic Vehicle Alert System' (kurz AVAS) ausstatten . Seit 1. Juli 2021 sind die akustischen Warngeräusche für alle Neuzulassungen verpflichtend. Das System soll dafür sorgen, dass elektrifizierte Autos auch im geräuscharmen Bereich bei geringen Geschwindigkeiten bis 20 km/h über ein Warnsignal eindeutig wahrnehmbar sind. Dadurch sollen vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer, wie blinde und sehbehinderte Fußgänger, Kinder oder Personen, die auf dem Fahrrad unterwegs sind, geschützt werden.
So funktioniert´s
Der ÖAMTC sieht die neue Regelung positiv. "Wir begrüßen die Verpflichtung akustischer Warngeräusche für alle neu zugelassenen E-Fahrzeuge, denn das trägt deutlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im urbanen Raum bei", sagt Techniker des Mobilitätsclubs Markus Kaiser. AVAS muss zwischen dem Anfahren und bis 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren automatisch ein akustisches Warngeräusch erzeugen, das dem Geräusch eines Verbrenners der jeweils gültigen Fahrzeugklasse ähnelt. "Aus dem Geräusch muss erkennbar hervorgehen, ob das Fahrzeug gerade beschleunigt, ob es abbremst oder mit gleichbleibender Geschwindigkeit unterwegs ist", erklärt Kaiser. Ein Standgeräusch wird nicht gefordert. Nur wenn Fahrzeuge bereits über eine Warneinrichtung für das Rückwärtsfahren verfügen, sei es nicht erforderlich, dass das System beim Rückwärtsfahren ein zusätzliches Schallzeichen erzeugte.
Nicht rückwirkend
Bereits vor dem 1. Juli 2021 zugelassene und im Straßenverkehr befindliche Hybridelektro- und reine E-Fahrzeuge können weiterhin geräuschlos ohne AVAS unterwegs sein und müssen nicht nachgerüstet werden. "Zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer wäre eine freiwillige Nachrüstung bereits zugelassener Fahrzeuge, die noch nicht über AVAS verfügen, jedenfalls empfehlenswert", so der Techniker abschließend.