Kurzurlaub im Ausland kann durch unglaubliche Strafen zum teuren Vergnügen werden.
Das Pfingstwochenende verlockt wieder viele zu einem Kurzurlaub. Aber Achtung vor den Pfingstfallen im Straßenverkehr, warnt der heimische Autofahrerclub ARBÖ. Denn sei es nun Deutschland, wo Zweiradfahrer in Kurzparkzonen zahlen müssen, Kroatien, das die E-Card nicht anerkennt, die Slowakei, wo Fußgänger beim Überqueren der Straße keine Kopfhörer tragen dürfen - die "Schmankerl" im Reiseverkehr sind oft trickreich.
Rechtzeitig informieren schafft Abhilfe
Autofahrer können sich vor slochen Abzockfallen jedoch schützenAutofahrer können sich vor solchen Abzockfallen jedoch schützen. Denn wer sich rechtzeitig informiert kann sich entsprechend verhalten, weiß Sieglinde Rernböck (ARBÖ-Expertin).
Hohe Strafen in den Nachbarländern
Wer in Slowenien ohne Vignette das Autobahnnetz benützt und erwischt wird, muss tief ins Börserl greifen: "300 bis 800 Euro Strafe stehen in keiner Relation zur Vignettengebühr", so Rernböck. Hat man in Tschechien einen Unfall muss in jedem Fall die Polizei geholt werden. Und auch, wenn es in Österreich eine Toleranzfrist von vier Monaten für ein abgelaufenes Pickerl gibt, so gilt das für Ungarn nicht: Mit abgelaufenem Pickerl darf man nicht einreisen. Wer sich für die Urlaubsfahrt ein Auto von jemand ausborgt, braucht für die Urlaubsreise in und durch Italien eine Vollmacht des Autobesitzers. Und wer in Italien mit dem Rad unterwegs ist, muss eine Warnweste tragen, ab einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. In italienischen Tunnels müssen Radler immer eine Warnweste tragen. Verstöße werden mit 23 Euro geahndet.
Wichtige Info für Bootsreisende in Kroatien: Auch für die Befahrung der kroatischen Küstengewässer braucht man eine Vignette, wenn das Boot länger als 2,5 Meter ist und mehr als fünf kW hat. Diese ist jedoch nur bei den Hafenämtern erhältlich und nicht in den Marinas. Wer "ohne" erwischt wird, muss 1.374 Euro berappen.