Teilnehmen können Lenker, die mit über 1,2 Promille erwischt worden sind.
Die Details zu den Alko-Locks bzw. zum alternativen Bewährungssystem (ABS), wie es offiziell genannt wird, sind in einer Verordnung geregelt. Teilnehmer können auch mehrere Autos anmelden, jedoch müssen in alle Fahrzeuge die Wegfahrsperren eingebaut werden. Probanden müssen nüchtern bleiben, die Autos können nur bei einer Atemluft von weniger als 0,1 Promille in Betrieb genommen werden. Rund 2.500 Euro kosten die Alko-Locks pro Jahr, für den Ein- und Ausbau, Gerätemiete, Mentoringgespräche und die Neuausstellung des Führerscheins. All das muss jeder Teilnehmer selbst zahlen.
Für Lenkder, die mit über 1,2 Promille erwischt wurden
Vorerst ist es nur für Klasse-B-Führerscheine vorgesehen. Teilnehmen können künftig Lenker, die mit mehr als 1,2 Promille Alkohol am Steuer erwischt worden sind. Bei 0,8 bis 1,2 Promille ist das ABS nicht vorgesehen. Zwischen 1,2 und 1,6 Promille beträgt der Mindestentzug der Lenkberechtigung vier Monate. Im ABS-System dauert der Entzug dann zwei Monate, zusätzlich müssen mindestens sechs Monate die Alko-Locks verwendet werden. Wer mit mehr als 1,6 Promille am Steuer erwischt wird, ist den Schein für mindestens sechs Monate los. Im Pilotprojekt dauert Entzug der Lenkberechtigung drei Monate, dazu kommt für ein halbes Jahr der Einbau der Wegfahrsperre.
Weitere Bedingungen
Vor dem Einstieg in das alternative Bewährungssystem müssen sämtliche behördlichen Auflagen aus dem Führerscheinentzug wie etwa amtsärztliche oder verkehrspsychologische Untersuchungen erfüllt werden. Die Teilnahme am Alkolock-System ist freiwillig und kann nach der Hälfte des behördlich angeordneten Führerscheinentzugs - frühestens nach zwei Monaten Entziehungsdauer - erfolgen. Durch die Teilnahme am Bewährungssystem verlängert sich die restliche Entziehungsdauer auf die doppelte Länge, mindestens jedoch auf ein halbes Jahr.
Verstöße haben sofortiges Ende zur Folge
Bei Verstößen endet der ABS-gestützte Entzug. Dann muss die ursprünglich von der Behörde festgesetzte Entzugsdauer erfüllt werden. Ein Wiedereinstieg in das ABS-Programm ist nicht möglich. Der Versuch, das Fahrzeug unter Umgehung der Sperre zu starten oder diese zu deaktivieren hat das sofortige Ende zur Folge. Während der Fahrt wird es Wiederholungstests geben, bei Werten über 0,1 Promille ist das Projekt für den Teilnehmer ebenso beendet. Das gleiche gilt für Fristüberschreitung bis zum nächsten Monitorgespräch sowie mangelnde Mitarbeit. Dass Kinder anstatt der Erwachsenen das Auto in Betrieb nehmen, ist laut dem Verkehrsministerium nicht möglich, das System würde dies erkennen.