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Alle Infos zur "Winterreifenpflicht"

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Von 1. November 2015 bis 15. April 2016 gilt die Winterausrüstungspflicht.

Seit 1. November müssen Österreichs Fahrzeuge winterfest sein. Der "Goldene November" mit Temperaturen von über 20 Grad ließ bisher viele Autofahrer auf Winterreifen verzichten - am kommenden Wochenende wird ein Temperatursturz allerdings für einen heftigen Wintereinbruch sorgen.

Damit tritt auch die "witterungsbedingte Winterausrüstungspflicht" in Kraft. Diese gilt heuer bis zum 15. April 2016 und bedeutet für heimische Autofahrer, dass sie einige Dinge beachten müssen. Welche das sind, haben wir in einer Text-Slideshow zusammengefasst:

Durchklicken: Alle Infos zur Winterausrüstungspflicht 1/8
Was bedeutet die Winterreifenpflicht eigentlich?
In Österreich besagt die Winterausrüstungspflicht, dass Pkw bei winterlichen Fahrbahnbedingungen wie Schnee, Schneematsch oder Eis an allen vier Rädern Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern montiert haben müssen. Alternativ dazu sind bei durchgängiger Schneefahrbahn auch Sommerreifen mit Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt – davon raten die Technikexperten des ÖAMTC jedoch aufgrund des sich gefährlich ändernden Fahrverhaltens ab.

Autofahrer sollten außerdem daran denken, die Scheibenwischanlage mit Frostschutzmittel zu füllen. Auch funktionierende Scheibenwischer und gute Beleuchtung gehören zur winterlichen Grundausstattung, ebenso wie der Schneebesen und der Eiskratzer.

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