Was Autofahrer wissen müssen

Alle Infos zur Winterreifenpflicht

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Von 1. November 2016 bis 15. April 2017 gilt die Winterausrüstungspflicht.

Ab 1. November müssen Österreichs Fahrzeuge winterfest sein. Denn dann tritt wieder die "witterungsbedingte Winterausrüstungspflicht" in Kraft. Bei winterlichen Fahrverhältnissen müssen die Autos also mit der richtigen Ausstattung unterwegs sein. Das bedeutet für heimische Autofahrer, dass sie einige Dinge beachten müssen. Welche das sind, klären wir anhand folgender Fragen:

  • Wie lange gilt die Winterreifenpflicht?
    Die Winterausrüstungspflicht gilt in diesem Winter von 1. November 2016 bis zum 15. April 2017.

 

  • Ab welchen Temperaturen bringen Winterreifen Vorteile?
    Laut Experten sind Winterreifen bereits bei einer Temperatur von plus 7 Grad und kälter für eine optimale Sicherheit erforderlich. Dank ihrer speziellen Gummimischung und den Lamellen bieten sie bei kühlen Temperaturen ein deutlich besseres Haft- und Bremsniveau als Sommerreifen - auch wenn kein Schnee liegt.

 

 

  • Bekomme ich jetzt überhaupt noch Winterreifen?
    Da in diesem Jahr der Winter erst einmal kurz vorbei geschaut hat - und das auch nur im Westen - war der Ansturm noch nicht ganz so groß. Dennoch werden die Lager der Werkstätten immer leerer. Wer neue Winterreifen braucht, sollte also schnell sein und nicht bis zum ersten großen Schneefall warten.

 

  • Bieten die Werkstätten spezielle Services an?
    Viele heimische Werkstätten reagieren auf die Bedürfnisse der Kunden. So halten einige Betriebe eigens an Samstagen offen. Andere bieten überhaupt einzelne Tage an, an denen nur Reifen gewechselt werden. Hier ist es am besten, wenn man einfach bei der Werkstätte seines Vertrauens nachfragt.

 

  • Drohen Strafen, wenn man die Winterreifenpflicht missachtet?
    Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur seine Gesundheit und die von anderen Verkehrsteilnehmern, sondern auch satte Strafen. Die Höhe hängt dabei von der jeweiligen Situation ab. Im Extremfall kann sie aber in den vierstelligen Bereich gehen.

 

  • Kann die Versicherung bei einem Fehlverhalten aussteigen?
    Baut man auf winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall, springt die Versicherung im Normalfall zunächst ein. Die Haftpflichtversicherung übernimmt zumindest den Schaden, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer in den Unfall verwickelt ist. Im Nachhinein kann die Versicherung aber Regress-Forderungen stellen. Bei Teil-  oder Vollkasko-Versicherungen kann man ebenfalls auf seinem eigenen Schaden sitzen bleiben.

 

Weitere Tipps

Autofahrer sollten außerdem daran denken, die Scheibenwischanlage mit Frostschutzmittel zu füllen. Auch funktionierende Scheibenwischer und gute Beleuchtung gehören zur winterlichen Grundausstattung, ebenso wie der Schneebesen und der Eiskratzer.

>>>Nachlesen: Es ist höchste Zeit für Winterreifen


 


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