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Alle Infos zur Winterreifenpflicht

25.10.2017

Am 1. November tritt die situative Winterausrüstungspflicht in Kraft.

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© ARBÖ
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Auch wenn in vielen Regionen Österreichs die goldenen Herbsttage mit einigen Sonnenstunden den Winter noch weit weg erscheinen lassen, so hat sich Väterchen Frost in höheren alpinen Lagen bereits ein erstes Stelldichein gegeben. Und damit ist es auch an der Zeit, die Winterreifen zu montieren. Der Gesetzgeber schreibt dies ab 1. November verpflichtend vor, sobald es die Witterungsverhältnisse verlangen, und die Straße mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt ist. Die situative Winterausrüstungspflicht gilt jeweils bis zum 15. April des Folgejahres (in dieser Saison also bis 15.04.2018).

Strafen bis zu 5000 Euro

Wer die "Winterreifenpflicht" - wie sie im Alltag bezeichnet wird - ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall - bei Gefährdung - Strafen bis zu 5.000 Euro verhängen. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. „Der ARBÖ empfiehlt daher, die Winterreifenpflicht unbedingt einzuhalten, da dadurch rechtliche Probleme ganz leicht vermieden werden können“, so Stefan Mann, Leiter der Rechtsabteilung des Autofahrerclubs.

>>>Nachlesen: Winterreifentest 2017 des ARBÖ

Wann ist ein Reifen ein Winterreifen?

Damit die Winterreifen den Anforderungen der Winterzeit entsprechen sind einige Punkte zu beachten. Als Winterreifen generell sind nur solche genehmigt die mit der Kennzeichnung M+S versehen sind. Auch Ganzjahresreifen haben diese Markierung und gelten somit gesetzlich als Winterreifen, allerdings darf auch bei diesen Reifen die Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern nicht unterschritten werden. „Die oftmals vorhandene Schneeflocke garantiert zudem, dass dieser Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen entwickelt und geprüft wurde. Weiters gilt zu beachten, dass man mit der bekannten ‚4-er Rege‘l stets richtig und sicher unterwegs ist“, so Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ.

Diese Hilfestellung besagt

  • es müssen alle 4 montierten Reifen Winterreifen sein. Die Wintertauglichkeit von Reifen ist durch das Zeichen M+S (Matsch + Schnee) gekennzeichnet
  • mindestens 4 Millimeter Profiltiefe
  • die „gesunde“ Lebensdauer von Winterreifen beträgt 4 Jahre

 

Mit der richtigen Bereifung sind Autofahrer somit nicht nur sicher unterwegs, sondern vermeiden auch Unannehmlichkeiten mit der Polizei oder Versicherung.

>>>Nachlesen: Winterreifentest 2017: Die Tops & Flops

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