Von 1. November 2014 bis 15. April 2015 gilt die Winterausrüstungspflicht.
Auch wenn in den nächsten Tagen laut den Meteorologen mit keinem Wintereinbruch zu rechnen ist, müssen ab Samstag (1. November) Österreichs Fahrzeuge wieder winterfest gemacht werden. Da tritt die "witterungsbedingte Winterausrüstungspflicht" in Kraft. Diese gilt bis zum 15. April 2015 und bedeutet für heimische Autofahrer, dass sie einige Dinge beachten müssen. Welche das sind, haben wir in einer Text-Slideshow zusammengefasst:
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Was bedeutet die Winterreifenpflicht eigentlich?
In Österreich besagt die Winterausrüstungspflicht, dass Pkw bei winterlichen Fahrbahnbedingungen wie Schnee, Schneematsch oder Eis an allen vier Rädern Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern montiert haben müssen. Alternativ dazu sind bei durchgängiger Schneefahrbahn auch Sommerreifen mit Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt – davon raten die Technikexperten des ÖAMTC jedoch aufgrund des sich gefährlich ändernden Fahrverhaltens ab.
Wie lange gilt die Winterreifenpflicht?
Die Winterausrüstungspflicht gilt in diesem Winter von 1. November 2014 bis zum 15. April 2015.
Ab welchen Temperaturen bringen Winterreifen Vorteile?
Laut Experten sind Winterreifen bereits bei einer Temperatur von plus 7 Grad und kälter für eine optimale Sicherheit erforderlich. Dank ihrer speziellen Gummimischung und den Lamellen bieten sie bei kühlen Temperaturen ein deutlich besseres Haft- und Bremsniveau als Sommerreifen - auch wenn kein Schnee liegt.
Wie finde ich gute Winterreifen?
Die heimischen Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ testen mit ihren europäischen Partnerclubs jedes Jahr die neuesten Winterreifen. Hier zeigt sich, welche Reifen top und welche flop sind.
Bekomme ich jetzt überhaupt noch Winterreifen?
Da in diesem Jahr der Winter erst einmal kurz vorbei geschaut hat - und das auch nur im Westen - war der Ansturm noch nicht ganz so groß. Dennoch werden die Lager der Werkstätten immer leerer. Wer neue Winterreifen braucht, sollte also schnell sein und nicht bis zum ersten großen Schneefall warten.
Bieten die Werkstätten spezielle Services an?
Viele heimische Werkstätten reagieren auf die Bedürfnisse der Kunden. So halten einige Betriebe eigens an Samstagen offen. Andere bieten überhaupt einzelne Tage an, an denen nur Reifen gewechselt werden. Hier ist es am besten, wenn man einfach bei der Werkstätte seines Vertrauens nachfragt.
Drohen Strafen, wenn man die Winterreifenpflicht missachtet?
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur seine Gesundheit und die von anderen Verkehrsteilnehmern, sondern auch satte Strafen. Die Höhe hängt dabei von der jeweiligen Situation ab. Im Extremfall kann sie aber in den vierstelligen Bereich gehen.
Kann die Versicherung bei einem Fehlverhalten aussteigen?
Baut man auf winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall, springt die Versicherung im Normalfall zunächst ein. Die Haftpflichtversicherung übernimmt zumindest den Schaden, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer in den Unfall verwickelt ist. Im Nachhinein kann die Versicherung aber Regress-Forderungen stellen. Bei Teil- oder Vollkasko-Versicherungen kann man ebenfalls auf seinem eigenen Schaden sitzen bleiben.
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