Das ändert sich
Alle Neuerungen für Autofahrer 2019
19.12.2018Heimische Verkehrsteilnehmer müssen sich auf viel Neues einstellen.
Wie schon in den letzten Jahren müssen sich heimische Autofahrer auch mit Beginn 2019 sowie im Laufe des kommenden Jahres auf einige Neuerungen einstellen. Dazu zählen u.a. automatisiertes Einparken, rechts abbiegen bei Rot, Vormerkung fürs Befahren der Rettungsgasse oder IG-L-Ausnahmen für E-Fahrzeuge. Wie das im Detail aussieht und welche weiteren Änderungen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich zukommen, hat sich der ÖAMTC angesehen. Hier sehen Sie nun einen Überblick über jene Neuerungen, die laut den Experten des Autofahrerclubs schon jetzt bekannt oder absehbar sind.
Neuerungen für Autofahrer 2019
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Automatisiertes Fahren-Verordnung
: Die Verordnung erlaubt automatisches Einparken mit Einparkassistent und freihändig fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit "Autobahnpilot". Offen ist, wann die Verordnung in Kraft tritt.
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Rechts abbiegen bei Rot: Voraussichtlich ab 1. April 2019 startet ein einjähriger Probebetrieb für "rechts abbiegen bei Rot" in Linz und Wels, weitere Orte sind möglich.
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140 km/h auf der Autobahn: Ein Jahr nach dem Start des 140 km/h-Betriebs auf der Autobahn könnte es zur Freigabe weiterer Strecken kommen.
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Neues Vormerkdelikt: Das Befahren der Rettungsgasse wird zum Vormerkdelikt.
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Änderungen bei Fahrradregeln, Moped- und Führerschein-Prüfung: Für Radfahrer gilt am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun – neu – das Reißverschlusssystem (bisher hatten Radfahrer Nachrang). Außerdem neu für Radfahrer: Der Geradausfahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird. Die Mopedprüfung ist voraussichtlich ab 1. April am Computer zu absolvieren. Das Schummeln bei der Führerschein-Prüfung führt zu einer Wartefrist von neun Monaten.
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Verwaltungsstrafgesetz-Novelle u.a.: Ab 1. Jänner 2019 ist das Zurückziehen auch eines vollen Einspruchs möglich, bisher war das nur bei Einsprüchen der Höhe nach möglich. Außerdem wird die Möglichkeit einheitlicher Strafenkataloge durch Verordnung geschaffen, diese dürfen frühestens mit 1. Jänner 2019 in Kraft gesetzt werden.
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Digitale Vignette ohne Wartefrist: Kauft man online eine digitale Vignette, ist diese erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wer jetzt eine (Jahres)-Vignette braucht, die sofort gültig ist, hat nun auch die Möglichkeit, diese an den ÖAMTC- und ARBÖ-Stützpunkten, OMV-Tankstellen oder allen Vertriebstellen der ASFINAG zu kaufen und damit gleich die Autobahn zu nutzen.
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Preiserhöhungen Vignette: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst
und für 2019 um 2,2 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 89,20 Euro und jene für Motorräder 35,50 Euro.
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Sachbezug für Dienstwagennutzer: Ab kommenden Jahr darf ein neuer Dienstwagen nur mehr maximal 121 Gramm CO2 je Kilometer emittieren, damit der geringere Sachbezugswert von monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten bei uneingeschränkter privater Kilometerleistung zu versteuern ist. Andernfalls sind es monatlich 2 Prozent. Hierbei sind auch im kommenden Jahr die NEFZ-Werte heranzuziehen.
- Normverbrauch-Messungen WLTP / NEFZ: Das neue Testverfahren zur Ermittlung der Normverbräuche WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ist zwar schon seit 1. September 2018 für alle neuzugelassenen Pkw verpflichtend, allerdings wird laut geltender Verordnung auch im kommenden Jahr nur der NEFZ (Neue Europäische Fahrzyklus) in den Schauräumen und Prospekten ausgewiesen. Erfreut zeigt sich der ÖAMTC über die Ankündigung der österreichischen Automobilimporteure, dass ab Anfang 2019 die WLTP-Werte auf freiwilliger Basis zumindest auf www.autoverbrauch.at zu sehen sein werden . Solange die Angabe der WLTP-Werte rechtlich nicht verbindlich ist, empfiehlt der ÖAMTC Autokäufern, auch aktiv nach den realitätsnäheren Normverbräuchen zu fragen, und setzt darauf, dass die Händler auch konsumentenfreundlich Auskunft erteilen.
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E-Mobilität
Die Regierung will mehr Elektroautos auf die heimischen Straßen bringen. Diverse Neuerungen sollen dafür sorgen, dass die Verkaufszahlen deutlich anziehen. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten.
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Ausnahme von IG-L Tempolimits für E-Fahrzeuge: Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die entsprechend gekennzeichnet sind, gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Voraussetzung ist, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird.
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Die Elektroauto-Förderung
soll 2019 fortgesetzt werden. Einen fixen Beschluss gibt es zwar noch nicht, doch Verkehrsminister Hofer will die Kaufprämie unbedingt verlängern.
- Verpflichtende Geräusche bei E-Fahrzeugen: Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Es soll unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben. Eine Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen.
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