In Deutschland

Gericht lässt Diesel-Fahrverbote zu

27.02.2018

Revisionen zweier deutscher Bundesländer wurden zurückgewiesen.

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Millionen Dieselauto-Fahrer können in Deutschland vielleicht bald nicht mehr unbegrenzt in Städten mit hoher Luftbelastung fahren. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag die Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die von örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote zurück.

Zuständigkeit von Bund und Ländern geklärt

Deren Urteile seien nicht zu beanstanden, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher in Leipzig. Fahrverbote könnten verhältnismäßig ausgestaltet und umgesetzt werden. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht. Im Kern ging es um die Frage, ob die Länder eigenständig Fahrverbote anordnen können oder ob dies der Bund regeln muss.

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70 Städte betroffen

Insgesamt könnte Diesel-Fahrzeugen die Einfahrt in 70 deutsche Städte verwehrt werden, in denen die von der EU gesetzten Grenzwerte regelmäßig überschritten werden. Einer Arbeitsgruppe unter Leitung des deutschen Verkehrsministeriums würde eine Nachrüstung von fast sechs Mio. Diesel-Fahrzeugen mit sogenannten SCR-Katalysatoren bis zu 10 Mrd. Euro kosten. Bisher lehnt die Autoindustrie den Umbau entschieden ab.

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Begrenzter Spielraum bei Auslegung

Bei der Umsetzung der Fahrverbote hätten die Kommunen noch begrenzten Spielraum: Diese könnten dann in der gesamten Innenstadt, in Umweltzonen oder an besonders belasteten Straßenzügen greifen. Auch wäre eine zeitliche Staffelung nach Schadstoffausstoß denkbar.

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