EU-Gericht mit Hammer-Urteil

Diesel-Grenzwerte sind rechtswidrig

13.12.2018

EU-Kommission hätte keine Ausnahmen für Euro-6-Diesel machen dürfen.

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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Stickoxid-Grenzwerte für Dieselfahrzeuge gekippt. Die Richter erklärten am Donnerstag eine Verordnung der EU-Kommission zu höheren Abgaswerten der Euro-6-Norm für teilweise nichtig.

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Städte können Grenzwerte anfechten

Dagegen hatten die Städte Paris, Brüssel und Madrid geklagt. Sie dürfen die Grenzwerte nun anfechten und im Zweifel auch Fahrverbote für neue Dieselautos verhängen, die offiziell zugelassen wurden. Das könnte die in ganz Europa zuletzt ohnehin rückläufigen Dieselverkäufe  noch weiter unter Druck bringen.

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Grenzwerte wurden nachträglich erhöht

Hintergrund des Streits ist, dass die EU-Kommission bei der Einführung des neuen Abgastests RDE, der die Emissionen auf der Straße statt im Labor misst, die Grenzwerte nachträglich erhöht hatte. Statt den im Euro-6-Regelwerk vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen.

Begründet wurde das mit Messungenauigkeiten. Wenn die Autos aber mehr von dem Reizgas ausstoßen dürfen, macht es das für die Städte schwerer, die gesetzlichen Vorgaben zur Luftqualität einzuhalten.

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