Hammer-Urteil
EU-Austausch zu Verkehrssündern nichtig!
06.05.2014EuGH erklärte momentane Richtlinie für nicht rechtens - Frist von einem Jahr.
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag Nachbesserungen beim Gesetz zum Informationsaustausch bei Verkehrsdelikten gefordert - allerdings nicht wegen eines inhaltlichen Problems, sondern aufgrund von einem Fehler bei der Gesetzesgrundlage.
Falsche Rechtsgrundlage
Für den grenzüberschreitenden Datenaustausch bei Verkehrsdelikten hatten EU-Parlament und Rat als Rechtsgrundlage die "polizeiliche Zusammenarbeit" gewählt. Das war laut EuGH jedoch falsch, weil diese Zusammenarbeit auf eine gemeinsame Politik zu den Bereichen Asyl und Schutz der Außengrenzen zielt und nicht auf Verkehrsdelikte.
Der EU-Gesetzgeber hat nun zwölf Monate Zeit, den Informationsaustausch als "Maßnahme zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit" neu zu begründen. Wegen der großen Bedeutung dürfen Infos zur Feststellung von Verkehrssündern deshalb solange auch weiterhin europaweit ausgetauscht werden, die EU-Richtlinie bleibt aufrecht.
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Autofahrer, die im EU-Ausland Verkehrsregeln missachtet haben, müssen also weiter damit rechnen, dass die heimischen Behörden ihre Daten freigeben. Bei den Verstößen handelt es sich etwa um zu schnelles Fahren, das Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit am Steuer, aber auch das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Telefonieren mit dem Handy oder das Fahren ohne Helm auf einem Motorrad.
Für uns hat das Urteil (fast) keine Auswirkungen
Für Österreich wird sich durch die EuGH-Forderung kaum etwas ändern. Aus dem Innenministerium hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage: "Wir halten uns an die geltende nationale Rechtslage." Und die bestehe trotz des EuGH-Beschlusses von Dienstag weiter wie bisher. "Inhaltlich ist diese EU-Richtlinie ja in Ordnung", bestätigte auch ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Es gehe nur um die Gesetzesgrundlage, die geändert werden müsse. Im Verkehrsministerium geht man davon aus, dass der Inhalt der Richtlinie selbst auch in einem Jahr nicht angetastet wird und der EU-weite Datenaustausch zur Verfolgung von Verkehrssündern weiterhin stattfinden kann.
Österreich hatte die entsprechende Richtlinie 2013 umgesetzt und die Einrichtung der nationalen Kontaktstellen im Innenministerium abgeschlossen. Bei der Vollstreckung gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit: Ein Datenaustausch findet nur mit jenen Staaten statt, welche die Richtlinie ebenfalls umgesetzt haben.