EU klagt Österreich wegen NoVA
EU könnte Autokäufern bares Geld bringen
09.10.2009Das EU-Verfahren wegen der NoVA könnte dazu führen, dass die Republik Österreich Autokäufern Teile der Mehrwertsteuer rückerstatten muss.
Das EU-Verfahren wegen der NoVA könnte dazu führen, dass die Republik Österreich Teile der Mehrwertsteuer rückerstatten muss.Sollte das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof erfolgreich sein, würde das laut ARBÖ in Österreich eine Rückzahlungslawine zu Gunsten der Autokäufer auslösen. "Fünf Jahre zurück können Autokäufer die zuviel gezahlte NoVA vom Staat zurückverlangen ", informiert Gerald Hufnagel vom ARBÖ-Rechtsreferat.
Insgesamt 467 Mio. Euro
Sollte das EuGH-Verfahren nächstes Jahr erfolgreich enden, müsste an alle Autokäufer zusammen 467 Millionen Euro zurück bezahlt werden, schätzt der Autofahrerklub.
Der Ablauf im einzelnen: Zuerst muss das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren durchgeführt und Österreich verurteilt werden, weil es auf eine (Zulassungs-) Steuer noch eine (Umsatz-) Steuer draufgibt. Das Verfahren selbst kann Monate bzw. Jahre dauern. Ab dem Zeitpunkt der Verurteilung kann die zuviel abgeknöpfte Steuer von den Autokäufern zurückverlangt werden. Unter der Voraussetzung, dass das EU-Verfahren 2010 erfolgreich endet, müsste die zuviel gezahlte Umsatzsteuer bis zum Jahr 2005 zurückerstattet werden.
Die 467 Millionen Euro entsprechen 20 Prozent Mehrwertsteuer auf die geleisteten NoVA-Zahlungen an den Fiskus.
Insgesamt 467 Mio. Euro
Sollte das EuGH-Verfahren nächstes Jahr erfolgreich enden, müsste an alle Autokäufer zusammen 467 Millionen Euro zurück bezahlt werden, schätzt der Autofahrerklub.
Der Ablauf im einzelnen: Zuerst muss das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren durchgeführt und Österreich verurteilt werden, weil es auf eine (Zulassungs-) Steuer noch eine (Umsatz-) Steuer draufgibt. Das Verfahren selbst kann Monate bzw. Jahre dauern. Ab dem Zeitpunkt der Verurteilung kann die zuviel abgeknöpfte Steuer von den Autokäufern zurückverlangt werden. Unter der Voraussetzung, dass das EU-Verfahren 2010 erfolgreich endet, müsste die zuviel gezahlte Umsatzsteuer bis zum Jahr 2005 zurückerstattet werden.
Die 467 Millionen Euro entsprechen 20 Prozent Mehrwertsteuer auf die geleisteten NoVA-Zahlungen an den Fiskus.
Jahre | NoVA-Einnahmen | die darauf entfallende USt. |
2009 | 430 Mio | 86 Mio |
2008 | 474 Mio | 94,8 Mio |
2007 | 456 Mio | 91,2 Mio |
2006 | 490 Mio | 98 Mio |
2005 | 486 Mio | 97,20 Mio |
GESAMT | 2.336 Mio | 467,2 Mio |