Regelwerk aus Brüssel
EU-Pflicht: Tagfahrlicht für Neuwagen
07.02.2011
Seit 7. Februar müssen neue PKWs mit zusätzlicher Leuchtquelle ausgestattet sein.
Neue Autos
in der EU müssen ab heute, Montag, auch bei Tag mit Licht fahren. Im Unterschied zu der 2008 in Österreich wieder abgeschafften "Licht-am-Tag"-Vorschrift sieht die EU-Richtlinie vor, dass neue Pkw ab 7. Februar und Nutzfahrzeuge ab August 2012 mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet werden müssen. Die Brüsseler Behörde betonte, das Fahren mit Licht am Tag sei ein Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Mehr Sicherheit
Immerhin gebe es täglich 100 Todesopfer im Straßenverkehr in der EU, erklärte die Sprecherin von Verkehrskommissar Antonio Tajani, Charlotte Arwidi. Die neuen Lampen namens DRL (Daytime Running Lights) seien außerdem ein Beitrag zu mehr Umweltschutz, weil damit der CO2-Ausstoß verglichen mit bisher gebräuchlichen normalen Scheinwerfern wesentlich geringer sei. Die speziellen Frontleuchten sind nicht so hell wie normales Abblendlicht. Sie schalten sich automatisch ein, sobald der Motor gestartet wird.
Keine Nachrüstpflicht
Eine Pflicht zum Umrüsten bereits im Verkehr befindlicher Fahrzeuge gibt es nicht. Die EU-Vorschrift gilt nur für neue Autos. Die neue Richtlinie ändert auch nichts daran, dass in einigen EU-Ländern alle Autofahrer mit Licht am Tag - also mit eingeschalteten herkömmlichen Scheinwerfern - fahren müssen, wie etwa in Italien, Polen und den skandinavischen Ländern.
Positive Beispiele
Die Brüsseler Behörde verwies auf die guten Erfahrungen mit verpflichtenden Tagfahrleuchten in Ländern wie Kanada, wo dies seit langem vorgeschrieben ist. Es gebe auch keine Probleme für Motorradfahrer, weil die Spezialleuchten - im Unterschied zu normalem Abblendlicht - deutlich von den Motorradscheinwerfern unterscheidbar seien.