Vorsicht in Italien
Fiese Messstellen auf Autobahnen
11.07.2014Strafen bis zu 3.287 Euro und mehr möglich - System straft Raser auch mehrmals.
Urlauber, die mit dem Auto nach Italien fahren, sollten in diesem Jahr besonders gut aufpassen. Denn was in Österreich die Section Control ist, das ist in Italien das neue "Tutor"-System, mit dem auf 2.500 Kilometern italienischer Autobahn Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Das System kann Raser gleich mehrmals bestrafen: "Wer auf mehreren Autobahnabschnitten zu schnell unterwegs ist, erhält pro Abschnitt eine Strafe", so ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl in einer Aussendung am Freitag.
Bis zu 3.287 Euro
Legt man etwa die über 200 Kilometer lange Strecke von Tarvisio nach Venedig auf der Autobahn zurück, durchfährt man drei Abschnitte. Ist man durchgängig zu schnell unterwegs, muss man infolge auch drei Mal Strafe zahlen. Das auf 35 Abschnitten eingesetzte "Tutor"-System kann so zu Strafen zwischen 41 bis 3.287 Euro führen - und nachts sogar noch mehr: "Begeht man die Geschwindigkeitsübertretung in der Nacht, also zwischen 22.00 und 7.00 Uhr, fällt die Strafe um ein Drittel höher aus als tagsüber", informierte Riedl.
>>>Nachlesen: So hoch sind Verkehrsstrafen im Ausland
Das"Tutor"-System ermittelt wie die Section Control durch Überkopf-Messstellen die durchschnittliche Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Am Beginn der jeweiligen Abschnitte weisen Verkehrsschilder auf die Messungen hin. Die Überschreitung der erlaubten 130 km/h auf der Autobahn kann dann teuer ausfallen. Fährt man etwas zwischen zehn km/h und 40 km/h zu schnell, schlägt sich das noch mit 168 bis 674 Euro zu Buche. Raser, die mehr als 60 km/h zu schnell sind, kostet das dann bereits 821 bis 3.287 Euro. Der Führerscheinentzug ist für sechs bis zwölf Monate möglich.
Noch keine Vollstreckung
Der ÖAMTC wies darauf hin, dass Strafen von österreichischen Urlaubern für in Italien begangene Verkehrsdelikte derzeit noch nicht in Österreich vollstreckt werden. Italien hat einen entsprechenden Rechtsakt der EU zur grenzüberschreitenden Strafvollstreckung
noch nicht umgesetzt. Bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist jedoch die zwangsweise Einforderung der Strafe sehr wohl möglich.
Externer Link
Übersicht der Abschnitte von der italienischen Autobahngesellschaft: www.autostrade.it/it/controllo-della-velocita/tutor