Ausnahme für Stromer
Freie Fahrt für E-Autos: 130 km/h bei "Lufthunderter"
01.07.2019
Keine Tempobeschränkungen nach Immissionsschutzgesetz-Luft auf Autobahnen und Schnellstraßen.
Gute Nachricht für heimische Elektrauto-Besitzer: Nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen sich Lenkerinnen und Lenker von Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeugen ("Null-Emissions-Kfz") mit grüner Kennzeichen-Schrift mit 1. Juli 2019 nicht mehr an Tempobeschränkungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) auf Autobahnen und Schnellstraßen halten. Während Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor hier nur 100 km/h schnell fahren dürfen, sind für Stromer 130 km/h erlaubt. Der Reichweite kommt das freilich nicht zugute, dennoch dürften sich viele Besitzer von E-Autos über die Regelung freuen.
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410 Kilometer flexible Tempolimits
Auf Österreichs 2.223 Kilometer langem Autobahnnetz haben laut Asfinag rund 410 Kilometer flexible Tempolimits (Überkopfanzeigen zur Verkehrsbeeinflussung). Davon sind rund 250 Kilometer (je Fahrtrichtung) auch Bereiche mit einer vom jeweiligen Bundesland gesteuerten IG-Luft-Funktion. Bei Überschreitung oder bevorstehender Überschreitung von Immissions-Grenzwerten werden Tempo-Beschränkungen durch das Bundesland verordnet und automatisch von den Anzeigen der Asfinag angezeigt.
Ist dieses Schild installiert, gilt der Lufthunderter für E-Autos nicht.
Kennzeichnung mit neuen Schildern
Das betrifft Strecken bei Linz (A 1), Salzburg (A 1, A 10), Graz (A 9, A 2) oder in Tirol (A 12, A 13). Ein "Lufthunderter" gilt auch temporär auf kleineren Abschnitten bei Klagenfurt (A 2) und in Vorarlberg (A 14). Seitens der Asfinag wurden alle IG-L Abschnitte mit rund 200 neuen Schildern entsprechend gekennzeichnet: jeweils 200 Meter vor Beginn des IG-L Abschnitts und auf sämtlichen Auffahrtsrampen in diesen Bereichen.
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