Gebrauchtwagenimporte

Abwicklung in Zukunft leichter und günstiger

18.08.2009

Des Weiteren helfen ARBÖ und ÖAMTC betroffenen Käufern bei der Rückforderung von unrechtmäßig bezahlter CO2-Steuer.

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Die heimischen Autofahrerclubs wollen Besitzer von importierten Gebrauchtwagen nun unterstützen, unrechtmäßig bezahlte NoVA zurückzufordern. ARBÖ und ÖAMTC bieten Betroffenen entsprechende Musterformulare, um sie beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Erleichterungen gibt es durch eine kürzliche Gesetzesänderung laut ÖAMTC nun auch für den Import von jüngeren Oldtimern. 

Änderungen bei der CO2-Steuer
Das Finanzamt hat Anfang August entschieden, dass Autos, die in einem anderen EU-Staat vor dem 1. Juli 2008 angemeldet waren, bei der Einfuhr nicht mehr unter die neue CO2-Steuerpflicht fallen. Seit Jahresmitte 2008 muss für Autos mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 180 g (ab 2010: 160 g) zusätzlich zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) ein Malus von 25 Euro pro Gramm CO2 bei der Erstanmeldung bezahlt werden. Die Regel galt für Neuwagen, aber auch für aus dem Ausland importierte Gebrauchte. Das hat ein Tiroler Anwalt, der einen Gebrauchtwagen in Deutschland gekauft hatte und dafür 2.875 Euro CO2-steuer zahlen sollte, beeinsprucht und vom Finanzamt Recht bekommen, weil die Regelung ein Verstoß gegen EU-Recht darstellte.
 

Im Einzelfall gehe es um viel Geld, so der ARBÖ am Dienstag in einer Pressinformation. Um Geld zurückfordern zu können müsse der Gebrauchtwagen jedenfalls vor dem 1. Juli 2008 in einem EU-Staat zugelassen worden sein und über 180g CO2 pro km ausstoßen. Der ÖAMTC sieht nur einen Wermutstropfen: Auch ein allfälliger Bonus - er gilt für Autos mit weniger als 120 g CO2 pro km - kommt nicht zum Tragen.
 

Einzelgenehmigungen werden fast nicht mehr benötigt
Umgesetzt wurde kürzlich auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Dezember 2008, wonach sämtliche Fahrzeuge, die im EU-Raum bereits einmal zum Verkehr zugelassenen waren, nach einem Import ohne weitere Einschränkungen zugelassen werden müssen. Bisher hatten es Liebhaber älterer Autos in Österreich schwer mit Importen, weil Autos, die weniger als 30 Jahre alt waren, nicht als Oldtimer galten und daher eine Einzelgenehmigung brauchten. Diese war fast unmöglich zu bekomme, weil die Wagen die strengen Abgasnormen nicht üblicherweise erfüllten. "Das Absurde daran war, dass Fahrzeuge wie ein Opel Manta B, ein Ford Capri oder auch ein Golf II GTI nur auf unseren Straßen fahren durften, wenn sie in Österreich zugelassen waren. Die gleichen Autos durften nicht aus Deutschland importiert werden", sagt die ÖAMTC-Expertin Elisabeth Brandau. Dem werde nun Einhalt geboten.
 

Interessant sei in diesem Zusammenhang auch, dass die Entscheidung alle Fahrzeuge, unabhängig vom Alter, betreffe. In der Praxis bedeute das, der Importeur wird zukünftig wählen können, ob er ein 30-jähriges Fahrzeug als historisches Fahrzeug (mit der Nutzungseinschränkung auf 120 Tage pro Jahr und den erweiterten "Pickerl"-Fristen) oder als "normales" Gebrauchtfahrzeug ohne Einschränkung genehmigen lässt. Wie "bürgerfreundlich" die Genehmigungsbehörden der Bundesländer damit umgehen würden bleibe abzuwarten. (Quelle: APA)
 
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