Abzocke im Ausland

Größte Autoreise-Fallen im Urlaub

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Beschlagnahmung, Parkforderungen, E-Vignette und "Pickerl-Probleme".

Viele Österreicher werden auch in diesem Sommer mit dem Auto verreisen – vor allem dann, wenn es in die Nachbarländer geht. Doch leider verläuft nicht jede Reise ohne Hindernisse. Daher haben ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner und -Touristikerin Kristina Tauer die häufigsten Ärgernisse  gesammelt und geben Tipps, wie man Probleme in der heurigen Urlaubssaison vermeiden kann.

  • Vignette und Beschlagnahmung von Dokumenten (Slowenien):
    "2015 gingen beim ÖAMTC Reklamationen von Slowenien-Urlaubern ein, denen Mautkontrolleure in Slowenien Führerschein und Zulassungspapiere abgenommen hatten, weil eine gültige Vignette am Auto gefehlt hat bzw. die "falsche" Vignette geklebt wurde. Diese Probleme betreffen die Vignetten der Kategorie 2A und 2B", so Tauer.
     
  1. Kategorie 2A: Diese Kategorie betrifft alle Pkw samt SUV, Pick-ups etc. bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und bis zu einer Höhe von 1,30 Metern – genau am Punkt in der Mitte der Vorderachse vom Boden aus gemessen. Auch alle Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gehören dazu – auch über einer Höhe von 1,30 Metern.
     
  2. Kategorie 2B: In diese Kategorie fallen alle Fahrzeuge unter einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die eine Fahrzeughöhe von 1,30 Metern oder mehr aufweisen – ebenfalls gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse. Dies sind vor allem Transporter, Vans und Lieferwagen. Die Maßangabe bezieht sich auf das unbeladene Fahrzeug im serienmäßigen Auslieferungszustand. "Auf der Webseite www.dars.si finden Reisende eine Liste, welche Fahrzeuge der Kategorie 2B zugeordnet sind. Auch der ÖAMTC bietet unter www.oeamtc.at/laenderinfo Infos rund um die nötigen Vignetten", so Tauer.
     
  • E-Vignette (Ungarn)
    Ungarn-Reisende sollten beim Kauf ihrer E-Vignette besonders aufmerksam sein. Oft kommt es bei der Eingabe der nötigen Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Datum oder Land zu teuren Flüchtigkeitsfehlern. Der Käufer muss zwar die Richtigkeit der Angaben mit seiner Unterschrift auf einem Beleg bestätigen, viele kontrollieren die Daten allerdings nur flüchtig. "Wenn die Daten dann nicht korrekt sind, kommt es zu Strafen", warnt Pronebner.
     
  • Parkforderungen (Kroatien und Serbien):
    So mancher Kroatienurlauber wurde Jahre später an seinen Urlaub erinnert – durch ein Schreiben, in dem etwa 150 Euro für eine angeblich nicht bezahlte Parkgebühr verlangt wurden. Pronebner: "Seit Neuestem kommen solche Schreiben auch aus Serbien. Glücklicherweise konnten die ÖAMTC-Juristen in vielen Fällen eine Reduktion der Forderung oder sogar eine Stornierung erreichen. Allgemein raten wir zu besonderer Vorsicht bei privaten Inkassobüros, die oft unzulässigerweise versuchen, behördliche Strafen einzutreiben. Allerdings sind Schreiben von Inkassobüros bei privaten Forderungen wie der Maut zulässig."
     
  • "Pickerl" innerhalb der Toleranzfrist (Kroatien, Polen, Ungarn, Tschechien):
    Wer mit einem abgelaufenen Pickerl – aber in Österreich innerhalb der Toleranzfrist – nach Kroatien, Ungarn, Polen oder Tschechien fährt, kann Probleme bekommen. „In Kroatien wurde einem Mitglied sogar angedroht, dass der Führerschein einbehalten wird. Man sollte daher unbedingt vor Urlaubsantritt eine anstehende §-57a-Begutachtung durchführen lassen", so Pronebner.
     
  • Licht am Tag (Slowakei):
    Ein Club-Mitglied wurde in der Slowakei bestraft, weil es mit Tagfahrleuchten tagsüber bei guter Sicht unterwegs war, obwohl dies laut Auskunft der slowakischen Behörden an Stelle der Verwendung von Abblendlicht zulässig ist.

 

Abschließend empfiehlt die Club-Juristin, dass sich Reisende bereits im Vorfeld immer die Vorschriften des jeweiligen Urlaubslandes ansehen und diese unbedingt beachten sollten.

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