Verbot verschärft

Handy am Steuer: Was sich jetzt ändert

16.07.2015

In Zukunft ist nur noch die Benützung als befestigtes Navi gestattet.

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© APA/dpa-Zentralbild
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Wie berichtet, soll das Handyverbot am Steuer künftig im Gesetz strenger formuliert werden . Das Verkehrsministerium schickt kommende Woche eine Novelle zum Kraftfahrgesetz (KFG) in Begutachtung. Darin wird präzisiert, dass der Gebrauch eines Mobiltelefons nur zum Telefonieren mithilfe einer Freisprecheinrichtung oder als Navigationssystem erlaubt ist. Die Strafen bleiben gleich.

Nur mehr als befestigtes Navi
Um das Handy als Navi verwenden zu dürfen, muss es laut dem geplanten Gesetzestext im Fahrzeug befestigt werden. Andere Apps oder beispielsweise die SMS-Funktion und Mailprogramme aufzurufen, ist für den Fahrer tabu. Bisher hatte die Formulierung lediglich gelautet: "Während des Fahrens ist dem Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung verboten." Die KFG-Novelle sei notwendig geworden, weil Handys heutzutage nicht mehr nur zum Telefonieren verwendet werden, hieß es am Donnerstag auf APA-Anfrage aus dem Büro von Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ).

Der Begutachtungsentwurf ist mit dem Regierungspartner akkordiert. "Mit der KFG-Novelle wird dem technologischen Fortschritt Rechnung getragen", betonte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Es gehe auch um Bewusstseinsbildung beim Thema Ablenkung am Steuer.

ÖAMTC und KFV sehen die Novelle positiv
Der ÖAMTC begrüßte den Entwurf in einer Aussendung. "Die enge Fassung des 'Telefonierverbotes' aus dem Jahr 1999 ist leider von vielen als Freibrief interpretiert worden, mit dem Mobiltelefon andere Dinge sehr wohl tun zu dürfen", hielt Martin Hoffer als Chefjurist des Automobilclubs fest. Dabei hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) schon im Jahr 2000 "jede Verwendung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung zu Fernsprechzwecken" für strafbar erklärt. "Damit war das Einschalten des Handys, das Abhören der Mobilbox und das Schicken von SMS eigentlich jetzt schon verboten", betonte der Experte.

Auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) beurteilte die geplante Gesetzesnovelle positiv, forderte jedoch zusätzlich die Aufhebung von Hindernissen bei der Kontrolle des Handyverbots. "Derzeit muss z.B. ein ohne Freisprecheinrichtung telefonierender Lenker erst angehalten werden, damit die Exekutive sein Verhalten strafen kann", sagte KFV-Direktor Othmar Thann. Der Exekutive müsse der Vollzug erleichtert werden.

VCÖ fordert härtere Strafen
Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) zeigte sich ebenfalls grundsätzlich erfreut. Der Punkt Handy am Steuer solle aber "so wie in 17 EU-Staaten ins Vormerksystem aufgenommen werden". Die Geldstrafen ab 50 Euro seien außerdem zu niedrig angesetzt. "Die Strafen bleiben gleich", hieß es dazu aus dem Verkehrsministerium. Das Vormerksystem in Österreich sieht außerdem keine Gewichtung mit verschiedener Punkteanzahl für unterschiedliche Delikte vor. Es sei daher nicht geplant, etwa Handy am Steuer mit Alkohol am Steuer gleichzusetzen.

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