In Österreich

Hoverboards: Kein Führerschein nötig

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Verkehrsministerium: "Kleinfahrzeug zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn".

Geht es nach dem 80er-Jahre Kultfilm "Zurück in die Zukunft II" sind Hoverboards im Jahr 2015 längst Realität. Wenn Marty McFly am 21. Oktober in der Zukunft landet, sind die fiktiven schwebenden Skateboards ohne Räder allgegenwärtig. Gerade noch rechtzeitig sorgte das Verkehrsministerium auf seiner Internetseite für "Rechtssicherheit": Für Hoverboards wird kein Führerschein benötigt.

Das Hoverboard ist laut heimischer Rechtslage ein "Kleinfahrzeug zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn", ähnlich wie ein Skateboard. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, "dass Sie beim Fahren weder Fußgänger noch den Verkehr auf einer benachbarten Fahrbahn behindern oder gefährden", informiert das Ministerium online.

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Kein Führerschein vorgeschrieben
Da die Definitionen des Kraftfahrgesetzes das Hoverboard nicht miteinschließen, ist kein Führerschein vorgeschrieben. Es sei jedoch geeignet, Personen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde fortzubewegen, und gelte daher auch als Luftfahrzeug. "Je nachdem, wo Sie mit Ihrem Hoverboard unterwegs sind (Wasser, Boden, Luft), können unterschiedliche Bestimmungen gelten", warnt das Verkehrsministerium.

Das Hoverboard darf überall dort verwendet, "wo Sie auch mit einem altertümlichen Skateboard fahren dürften: zum Beispiel in Funparks oder in Wohn- und Spielstraßen", informieren die Experten. Wichtig sei, dass keine Passanten oder der Verkehr behindert oder gefährdet werden. Ausrüstung ist keine vorgeschrieben, das Ministerium rät aber, "beim Fahren einen Helm zu tragen".

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Wie sieht es bei den Pit-Bull-Hoverboards aus?
Für raketenbetriebene Pit-Bull-Hoverboards gelten von der Straßenverkehrsordnung her die gleichen Bestimmungen wie für die konventionellen Boards. Auf dem Wasser müssen sie ab einer Antriebsleistung von 4,4 Kilowatt behördlich zugelassen werden, außerdem gilt die Wasserstraßen-Verkehrsordnung.

"Wollen Sie mit dem Hoverboard fliegen, benötigen Sie einen Sonderpilotenschein und müssen sich an die Luftverkehrsregeln halten", betont das Ministerium. Und weiter: "Für das Schweben unter 150 Meter Höhe in unbebautem Gebiet und unter 300 Meter Höhe in dicht bebautem Gebiet oder über Menschenansammlungen benötigen Sie eine Genehmigung der Austro Control."

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