Neues Gesetz seit 11. März in Kraft; ablenkende Tätigkeiten bleiben jedoch verboten.
Mitte der vergangenen Woche wurde im Bundesgesetzblatt die seit längerer Zeit erwartete Novelle zur Verordnung über das automatisierte Fahren
veröffentlicht. In Kraft trat diese mit Montag, 11. März, 0 Uhr. "Damit dürfen zwei serienmäßige Assistenzsysteme von allen Autofahrern verwendet werden", erläutert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Einerseits erlaubt die Verordnung das freihändige Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit 'Autobahnassistent mit automatischer Spurführung', andererseits das automatische Einparken mit Einparkassistent."
>>>Nachlesen: Alle Neuerungen für Autofahrer 2019
Was wo erlaubt ist
Im Detail sieht die Novelle vor, dass auf Autobahnen und mautpflichtigen Schnellstraßen eine Kombination aus Spurhalteassistent und Abstands-Tempomat aktiviert sein darf. Dabei dürfen auch die Hände vom Lenkrad genommen werden. "Allerdings muss man sofort eingreifen können, wenn eine unerwartete Situation auftritt", führt Hoffer aus. "Daher bleiben ablenkende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Bedienen eines Mobiltelefons, verboten." Auch in Baustellenbereichen darf das System nicht verwendet werden. In diesem Zusammenhang befürchtet der ÖAMTC-Jurist allerdings, dass künftig noch mehr Autofahrer auf Mittelspuren unterwegs sein werden, da man auf der rechten Fahrspur im Normalfall immer wieder eher langsamere Fahrzeuge vor sich hat. "Genau für diese – Lkw und Busse – kann der Autobahnassistent beim Hintereinanderfahren auf Autobahnen aber durchaus eine große Hilfe sein", erklärt Hoffer.
>>>Nachlesen: Österreich erlaubt autonomes Fahren
Automatisches Einparken
Aber auch beim automatischen Einparken dürfen seit Montag die Hände vom Lenkrad genommen werden. "Aber nicht nur das. Man darf nun sogar aussteigen und von außen beobachten, wie sich das Fahrzeug in die Parklücke schiebt", erläutert der stellvertretende Cheftechniker des Mobilitätsclubs, Friedrich Eppel. "Bei unerwarteten Situationen muss man den Vorgang aber sofort abbrechen – wenn man sich außerhalb des Fahrzeuges befindet, mittels Fernsteuerung oder Handy-App." Der Einparkassistent darf prinzipiell bei Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht verwendet werden. Wenn der Systemhersteller auch den Betrieb mit Anhängern zulässt, darf auch damit automatisiert eingeparkt werden. Sinngemäß gilt das Gleiche auch für das Ausparken. Die Maximalgeschwindigkeit beträgt in beiden Fällen immer 10 km/h. Derartige Systeme bieten derzeit u.a. BMW, Mercedes, Audi oder Hyundai an. Hier wird der Parkvorgang entweder mit dem Fahrzeugschlüssel (BMW - siehe Video) oder per Smartphone-App in Gang gesetzt und überwacht.
>>>Nachlesen: Österreicher sehen Robo-Autos skeptisch