EU-Beschluss abgesegnet
Jetzt fix: Weitere Assistenzsysteme werden Pflicht
08.11.2019Mit den verpflichtenden Assistenzsystemen soll Zahl der Verkehrstoten sinken.
Neue Kraftfahrzeuge (Kfz) in der EU sollen (noch) sicherer werden. Ziel der neuen Regeln ist, dass es weniger Verkehrstote auf Europas Straßen geben soll. Ab Mitte 2022 müssen alle neuen Kfz, die auf den EU-Markt gebracht werden, mit zusätzlichen Sicherheitssystemen ausgestattet sein. Nach einer Einigung mit dem Europäischen Parlament im Frühjahr 2019
hat der Europäische Rat am Freitag eine entsprechende Verordnung angenommen.
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Dieses Systeme kommen neu hinzu
Durch die Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern soll die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten und Schwerverletzten deutlich gesenkt werden. Erstmals wird auf die besonderen Bedürfnisse von ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern eingegangen.
Ab Mitte 2022 müssen alle Kraftfahrzeuge vom Lkw über Busse und Lieferwagen sowie SUV mit den folgenden Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein: intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre, Fahrer-Müdigkeitserkennung und -Aufmerksamkeitswarnsystem, fortgeschrittene Ablenkungserkennung, Notbremslichter, Systeme für die Erkennung beim Rückwärtsfahren, Unfalldatenspeicher, präzise Reifendrucküberwachung.
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Kampf gegen den toten Winkel
Für Personenkraftwagen und Lieferwagen werden zusätzliche moderne Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein. Hierzu gehören Notbremsassistenzsysteme, Spurhalteassistenzsysteme, erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche, mit denen bei einem Aufprall potenzielle Verletzungen von ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern gemindert werden können.
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen und vorhandenen Systemen (wie Spurhaltewarnung und Notbremsassistenz) müssen Lkw und Busse so konzipiert sein, dass die toten Winkel um das Fahrzeug herum erheblich verringert werden. Sie müssen auch mit modernen Systemen ausgerüstet sein, die sich in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs aufhaltende Fußgänger und Radfahrer erkennen.
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Aktualisierung
Mit der Verordnung werden die bestehenden Vorschriften zur Fahrzeugsicherheit aktualisiert, die in der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die allgemeine Kraftfahrzeugsicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 78/2009 zum Schutz von Fußgängern enthalten sind.
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