Bis 15. April 2021

Jetzt gilt wieder die Winterreifenpflicht

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Seit 1. November ist in Österreich die situative Winterausrüstungspflicht in Kraft.

Für heimische Autofahrer ist der 1. November seit einigen Jahren ein wichtiges Datum. Ab diesem Tag gilt in Österreich nämlich die situative Winterausrüstungspflicht, die im Volksmund auch gerne als "Winterreifenpflicht" bezeichnet wird. Bis zum 15. April 2021 müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also bei Schnee, Matsch oder Eis, auf allen Rädern Winterreifen montiert sein. Der ÖAMTC weist darauf hin, dass diese Regel nicht nur für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen, sondern auch für "Mopedautos". Gesetzeskonforme Winterreifen erkennt man an der "M+S"- und/oder einer Schneeflocken-Kennzeichnung. Darüber hinaus muss die  die Profiltiefe mindestens vier Millimeter betragen.

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Hohe Strafen drohen

Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen (Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro). Werden andere Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung gefährdet, reicht das Strafmaß theoretisch bis zu 5.000 Euro. Passiert ein Unfall und man hat auf winterlicher Fahrbahn Sommerreifen montiert, muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen: So muss die Haftpflichtversicherung  dem Geschädigten zwar seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund "grober Fahrlässigkeit" ablehnen. "Verschuldet man wegen vorschriftswidriger Bereifung einen Unfall mit Personenschaden – eine Teilschuld genügt hier – muss man auch mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen", so ÖAMTC-Jurist Alexander Letziki. Der Rechtsexperte rät Lenkern daher dringend, den Reifenwechsel so bald wie möglich in Angriff zu nehmen. Auch wenn es vielleicht noch nicht schneit, kann z. B. Morgenfrost auch in Niederungen für glatte Straßen sorgen.

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Regeln für Schneeketten

Bezüglich Schneeketten erklärt Letitzki: "Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten." Als Alternative zu Winterreifen ist es zwar erlaubt, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren, sofern die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist – der ÖAMTC rät jedoch dringend davon ab.

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