Nützliche Tipps
Jetzt herrscht hohes Risiko für Wildunfälle
10.10.2012
Wie man Wildunfälle vermeidet bzw. wie man im Fall des Falles richtig reagiert.
Insgesamt gab es im Vorjahr laut Statistik Austria 98 Wildunfälle mit Personenschaden auf Österreichs Straßen. Dabei wurden 115 Personen verletzt, 1 Person getötet. Die meisten Wildunfälle ereigneten sich 2011 in den Bundesländern Niederösterreich (25), Oberösterreich (21), Steiermark (18), Kärnten (15), Burgenland (7), Salzburg (6), Tirol (4) und Vorarlberg (2). "Gerade im Frühjahr und im Herbst ist die Gefahr von Wildunfällen besonders groß , da die Tiere in dieser Zeit ihr Revier wechseln", weiß ÖAMTC-Verkehrsexperte Markus Schneider. Die meisten Wildunfälle gab es 2011 in den Monaten April und Oktober. Jeweils knapp 15 Prozent aller Wildunfälle des Vorjahres ereigneten sich in diesen Monaten. Am größten ist die Wildunfall-Gefahr in den Morgen- und Abendstunden
Tipps zur Vermeidung bzw. Abschwächung von Wildunfällen
- Bei Dämmerung sollten Fahrzeuglenker im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern und bei bekannten Wildwechselstellen sehr aufmerksam und vorausschauend fahren.
- Außerdem ist auf einen ausreichenden Abstand zum Vorderfahrzeug zu achten.
- Sobald man ein Tier erblickt, gilt: Geschwindigkeit reduzieren, Fernlicht ausschalten und hupen.
- Ergreift das Tier die Flucht, ist dennoch Vorsicht angesagt. Wildtiere sind meist in Gruppen unterwegs. Die Möglichkeit, dass weitere Tiere folgen ist demnach sehr groß.
- "Ist ein Zusammenstoß unabwendbar, sollte man stark bremsen und dabei das Lenkrad gut festhalten", sagt Schneider und rät von riskanten Ausweichmanövern ab.
- Grundsätzlich besagt die Straßenverkehrsordnung, dass ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den nachfolgenden Fahrer überraschend abbremsen darf. Wer wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall demnach ein Mitverschulden.
Wildunfälle müssen gemeldet werden
Nach einem Wildunfall gilt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen, Polizei oder örtliche Jägerschaft verständigen, verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren. Für die Kaskoversicherung wird unbedingt eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls benötigt. "Wer verletzte oder getötete Wildtiere mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar", warnt die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Fotos vom Test des neuen Golf VII