TÜV AUSTRIA warnt
Leuchtendes Weihnachtsdekor am Auto verboten
20.12.2010
Autofahrer, die ihr Fahrzeug weihnachtlich dekorieren, drohen Strafzahlungen.
Laut dem TÜV Austria müssen heimische Autofahrer auf vorweihnachtliches Glitzer-Dekor, blinkende Lämpchen, farbige Punktstrahler, Lichterketten und beleuchtete Figuren auf dem Armaturenbrett oder an den Scheiben verzichten. Auch farbige Scheinwerfer an Lkw und Motorrädern sind nicht zulässig. Als erhebliche Mängel gelten außerdem farbige, unzulässige Begrenzungs- und Umrissleuchten oder ein beleuchteter Unterboden.
Klare Regelung
Das Kraftfahrgesetz stellt ausdrücklich fest, dass durch Zubehör keine Sichtbehinderung eintreten darf und die Insassen nicht gefährdet werden dürfen. Im Kraftfahrgesetz (KFG 1967), § 20, ist genau aufgelistet, was als Beleuchtung zulässig ist, beziehungsweise auf der Stoßstange angebracht werden darf. Christbäume oder andere Weihnachtsdekorationen sind nicht vorgesehen.
Auch der, vor allem von vielen Lenkern von Nutzfahrzeugen geschätzte, kleine leuchtende Christbaum auf den Stoßstangen findet vor dem Gesetzgeber kein vorweihnachtliches Erbarmen.
Gefahrenquelle
Laut der Organisation ist den wenigsten Autofahrern bewusst, dass kleine, beleuchtete Christbäume auf dem Armaturenbrett nicht nur verboten, sondern auch gefährlich sind. Sie können zur Sichtbehinderung des Fahrers und zur Irritation anderer Verkehrsteilnehmer führen und haben daher im oder am Auto nichts verloren.