Autos noch lauter?

Neue EU-Lärmverordnung wirkungslos

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Am 1. Juli 2016 tritt neue Lärmreform für Pkw in Kraft Ihren Zweck erfüllt sie nicht.

Lärm ist ein unterschätztes Umweltproblem. Dabei ist er laut Weltgesundheitsorganisation das zweitgrößte Gesundheitsrisiko: Studien zufolge führen Schienen- und Straßenlärm europaweit jährlich zu rund 50.000 tödlich verlaufenden Herzinfarkten. Die neue Lärmverordnung, die ab 1. Juli in Kraft tritt, soll die Geräuschemission auf Europas Straßen senken. Die deutsche Fachzeitschrift Auto Bild hat die neue Regelung aus gegebenem Anlass genau untersucht. Das Ergebnis: "Leiser werden unsere Autos in absehbarer Zeit kaum. Die erste Stufe der Reform ist reine Kosmetik", sagt Auto Bild-Redakteur Matthias Moetsch. "Sportwagen erhalten sogar einen Bonus: Ab einer Motorleistung von mehr als 272 PS je Tonne dürfen sie vier Dezibel lauter röhren als ein Durchschnittsauto."

Was ändert sich mit der neuen Verordnung?

Pkw sind zukünftig in vier Kategorien unterteilt. Je höher das Leistungsgewicht, berechnet in PS je Tonne, desto mehr Lärm dürfen sie produzieren. In drei Stufen will man den Lärmpegel senken: Für neue Pkw-Typen bis 163 PS beispielsweise gelten ab 1. Juli 72 statt bisher 74 Dezibel (dB) als Lärmgrenze, ab 2022 für erstmals zugelassene Wagen 70 dB, 2026 dann 68 dB. Zusätzlich verbietet die EU zukünftig Systeme, die ausschließlich die Geräuschemission in bestimmten Fahrsituationen ändern. Das Ende des Klappenauspuffs ist damit faktisch besiegelt: Bei diesem Auspuff ist die Klappe je nach Fahrerprogramm und Gaspedalstellung geschlossen oder offen. Letzteres ist für den typischen röhrigen Motorsound verantwortlich.

Komplexer Testmix

Auch durch neue Messverfahren verspricht sich die EU eine bessere Kontrolle des Lärmpegels. Ein komplexer Testmix soll zukünftig nicht nur die "Vorbeifahrt mit konstanter Geschwindigkeit" bei 50 km/h erfassen, sondern auch die "beschleunigte Vorbeifahrt im städtischen Bereich". Allerdings gilt das neue Prüfverfahren unter Experten als undurchsichtig und offen für Manipulationen. Denn die Anforderungen gelten schon ohne weitere Prüfung als erfüllt, wenn der Hersteller technische Unterlagen dazu vorlegt. Bei der Beantragung der EU-Typgenehmigung reicht bereits eine einfache Erklärung, in der die Hersteller versichern, die Lärmnorm zu erfüllen. "Vor dem Hintergrund der aktuellen Abgastricksereien müssen die Zulassungsbehörden die Autokonzerne besser kontrollieren", sagt Moetsch. "So wie sich die neue Lärmverordnung im Moment aufstellt, trägt sie eindeutig die Handschrift der Autolobby. Krach macht krank: Das Gesundheitsrisiko muss endlich auch von der Politik ernst genommen werden."

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